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Robert Marggraff / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2012Insolvenzgeldumlage steigt 2013 auf 0,15 Prozent

Ab Januar 2013 wird für Arbeitgeber die Umlage zur Finanzierung des Insolvenzgeldes deutlich erhöht. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde Ende Oktober im Bundestag verabschiedet. Der Umlagesatz steigt demnach zum Jahreswechsel von 0,04 auf 0,15 Prozent. Der Bundesrat wird das ensprechende Gesetz voraussichtlich am 23. November 2012 abschließend beraten. Änderungen sind hier eher unwahrscheinlich.

Niedriger Beitragssatz 2012 durch Abbau von Finanzreserven

Die Steigerung der Insolvenzgeldumlage war zu erwarten, da der Umlagesatz in den vergangenen beiden Jahren lediglich durch das Abschmelzen aufgelaufener Reserven auf sehr niedrigem Niveau gehalten wurde (0,0 bzw. 0,04 Prozent). Diese Reserven wurden aufgebaut, weil die Unternehmen im Jahr 2010 deutlich zu viel Insolvenzgeldumlage gezahlt hatten. 

Insolvenzgeld soll Arbeitnehmer vor Lohnausfällen schützen

Die Umlage wird durch die Arbeitgeber finanziert und mit den Beiträgen zur Sozialversicherung an die Krankenkassen entrichtet. Aus der Umlage wird das Insolvenzgeld finanziert. Darauf haben Arbeitnehmer Anspruch, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.

Die Umlagepflicht entfällt auf das Arbeitsentgelt, von dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Bei Beschäftigten, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist das Entgelt relevant, von dem im Fall der Rentenversicherungspflicht die Beiträge zu berechnen wären.