Meister und Praktikant mit Migrationshintergrund in der Werkstatt. Bild: auremar / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2020Infopaket zum Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Hoch-, Tief- und Straßenbau, Gebäudetechnik, SHK-Sektor, Pflege, Nahrungsmittelhandwerk: In vielen Bereichen fehlen den Unternehmen hierzulande Fachkräfte.  Dadurch können Aufträge mitunter nicht abgewickelt werden. Kunden müssen Wartezeiten in Kauf nehmen. Bei öffentlichen Bauvorhaben führt die Situation zu Verzögerungen – etwa bei Brückensanierungen oder beim Breitbandausbau.  
 

Beschränkung auf Mangelberufe und Vorrangprüfung entfallen

Auch wenn die Fachkräftelücke dadurch nicht geschlossen werden kann, verspricht die Zuwanderung von Fachkräften eine gewisse Entlastung. Unternehmer, die keine geeigneten und zum Teil nicht entsprechend qualifizierte Mitarbeiter finden, liebäugeln damit, junge Facharbeiter aus dem Ausland – auch aus Staaten außerhalb der Europäischen Union –anzuwerben. 

Aus diesem Grund tritt am 1. März das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Dadurch werden die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften gelockert und neu systematisiert. Insbesondere im Bereich der qualifizierten Fachkräfte werden Zuwanderungsmöglichkeiten erweitert und die Beschränkung auf Mangelberufe entfällt. Die "Vorrangprüfung" durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt ebenfalls. Das bedeutet, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten Arbeitsplatz ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. 
 

Erleichterungen für qualifizierte Zuwanderer / Beschleunigtes Verfahren

Die Zuwanderung von Fachpersonal wird zudem durch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes verbessert. Unternehmen können dadurch im Inland eine Vorabzustimmung zum Visum erhalten und das Visumverfahren forcieren. 

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren werden die Ausländerbehörden zum zentralen Beratungs- und Ansprechpartner für Arbeitgeber. Zudem sind die Behörden Schnittstellen zu den sonstigen Verfahrensbeteiligten (Berufsanerkennungsstelle, Arbeitsverwaltung, Auslandsvertretung).

Auch Arbeitgeber selbst, werden im beschleunigten Fachkräfteverfahren stärker eingebunden, da das Verfahren auf einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde basiert. Das Unternehmen fungiert als Bevollmächtigter der Fachkraft und seinerseits als Schnittstelle zur Ausländerbehörde.
 

Informationspaket und Vorab-Check für Unternehmer

Das Sächsische Innenministerium hat für Chefinnen und Chefs in kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Kooperationspartner "IQ Netzwerk Sachsen" die wichtigsten Punkte zum neuen Verfahren zusammengefasst. Zudem können Unternehmen dem Vorab-Check selbst prüfen, ob ein solches Verfahren für die Einreise der künftigen Fachkraft in Betracht kommen kann.

lorenz-silke-web2024 Marco Kitzing

Silke Lorenz

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