Incoterms 2020 - Neuerungen bei internationalen Lieferklauseln
Neuerungen bei internationalen Lieferklauseln
Der wichtigste Teil im Außenhandelsgeschäft ist die Vertragsgestaltung. Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierung unter Einbeziehung der internationalen Lieferklauseln, den Incoterms, reduziert eventuelle, spätere Streitigkeiten. Bei den Incoterms (International Commercial Terms) handelt es sich um internationale Standard-Lieferklauseln, die die unter anderem Transportkosten und den Gefahrenübergang regeln.
Auf die Incoterms 2020 sollten Unternehmer sich im Angebot und im Vertrag ausdrücklich berufen und sie sollten so deutlich wie möglich formuliert werden, um Unklarheiten zu vermeiden, zum Beispiel „EXW (hier benannten Ort einfügen) Incoterms 2020“. Einmal im Vertrag aufgenommen, werden die Incoterms von den jeweiligen nationalen Gerichten anerkannt.
Die Neufassung der Incoterms tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Dabei sind die Klauseln in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt:
Weitere Informationen
Klauseln für alle Transportarten
Land, Luft und Wasser
- EXW (… benannter Lieferort) | Ab Werk / Ex Works
- FCA (… benannter Lieferort) | Frei Frachtführer / Free Carrier
- CPT (… benannter Bestimmungsort) | Frachtfrei / Carriage Paid To
- CIP (… benannter Bestimmungsort) | Frachtfrei versichert / Carriage and Insurance Paid To
- DAP (… benannter Bestimmungsort) | Geliefert benannter Ort / Delivered at Place
- neu: DPU (… benannter Bestimmungsort) | Geliefert benannter Ort entladen / Delivered at Place Unloaded
- DDP (… benannter Bestimmungsort) | Geliefert verzollt / Delivered duty paid
Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport
Der Ort der Lieferung als auch der Ort, bis zu welchem die Ware geliefert wird, sind Häfen.
- FAS (… benannter Verschiffungshafen) | Frei Längsseite Schiff / Free Alongside Ship
- FOB (… benannter Verschiffungshafen) | Frei an Bord / Free On Board
- CFR (… benannter Bestimmungshafen) | Kosten und Fracht / Cost and Freight
- CIF (… benannter Bestimmungshafen) | Kosten, Versicherung und Fracht / Cost Insurance and Freight
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann und kein „Terminal“ sein muss.
- Mit „On-Board“-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel wird dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements Rechnung getragen.
- Der Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP ist an die aktuelle Geschäftspraxis angepasst worden.
- In den Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP wird berücksichtigt, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren.
- Die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren werden berücksichtigt und die Klauseln enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.