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Archivbeitrag | Newsletter 2012Impressum von Unternehmenswebseiten: Registernummern nicht vergessen!

Bei ihrer Internetseite müssen Firmen besondere Vorsicht walten lassen, um keine Abmahnungen zu riskieren. Besonders auf die Angaben im Impressum sollte geachtet werden. Alle Pflichtangaben müssen korrekt und in vollem Umfang gemacht werden, andernfalls drohen Abmahnungen.

Fehlende Impressumsangaben sind kein Bagatellvergehen

So stellen beispielsweise fehlende Registernummern (zum Beispiel Handelsregisternummer) oder fehlende Angaben zum Registergericht einen Wettbewerbsverstoß und eine Verletzung der Informationspflicht dar.

Dies hat das Landgericht Ingolstadt entschieden (Beschluss vom 6. Februar 2012 - 1 HK O 105/12). Die Richter hatten über eine Unternehmerin zu urteilen, die im Impressum ihrer Internetpräsenz zwar nahezu alle notwendigen Angaben gemacht hatte, allerdings fehlten die Registernummer, die Eintragungsbehörde sowie deren Sitz. Das Gericht wertete dies als Wettbewerbsverstoß, da es von einer spürbaren Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen ausging.

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