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Jürgen Fälchle / stock.adobe.com

Hochwasserkonferenz: Schadensregulierung und Prävention

Unternehmer sind eingeladen

19. Februar 2014 | Die Folgen des Hochwassers vom Juni 2013 sind nicht nur für die betroffenen Unternehmen noch immer spürbar. Es müssen Schäden beseitigt und reguliert werden, vor allem aber gilt es Schlussfolgerungen zu ziehen, um einem nächsten Jahrhunderthochwasser vorzubeugen.

Die Handwerkskammer zu Leipzig lädt dazu am Donnerstag, 20. Februar 2014, Beginn 15 Uhr zur Hochwasserkonferenz auf die Leipziger Messe ein. Themen werden unter anderem die Bewertung der aktuellen Lage in Sachsen, der aktuelle Stand des Hochwasserschutzes und die geplanten Maßnahmen in der Region Leipzig sowie Möglichkeiten und Grenzen des Versicherungsschutzes gegen Elementarschäden sein.

Vortragende sind Dietrich Gökelmann, Präsident der Landesdirektion Sachsen, Axel Bobbe, Leiter der Landestalsperrenverwaltung Sachsen für den Betrieb Elbaue, Mulde und Untere Weiße Elster, Niels Gehrmann, Abteilungsleiter Wirtschaft der Sächsischen Aufbaubank, Dr.-Ing. Jörg Mentzel, Geschäftsführer der Institut für Ingenieur und Tiefbau GmbH, Udo Anlauff, Geschäftsführer der Expert-Bau Bad Liebenwerda und Frank Zschiedrich, Filialdirektor Leipzig der SIGNALIDUNA Gruppe. Die Konferenz findet im Congress Center Leipzig, Mehrzweckfläche 2, statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Eintrittskarte für die Messe ("mitteldeutsche handwerksmesse" / Haus-Garten-Freizeit) wird benötigt.
 

Hintergrund

In der Region Leipzig sind 126 Handwerksbetriebe direkt vom Hochwasser 2013 betroffen und stehen seitdem im Spannungsfeld zwischen Schadensbeseitigung und Aufbau, dem Kampf mit Gutachtern und Versicherungen und der Frage der unternehmerischen Existenz. Die bislang saldierte Schadenssumme beträgt 14,7 Millionen Euro. 45 Betriebe waren bereits im Jahr 2002 vom Hochwasser betroffen (2002: 412 Handwerksbetriebe der Region Leipzig in Mitleidenschaft gezogen, der Gesamtschaden betrug damals über 40 Millionen Euro). Trotz des Jahrhunderthochwassers haben weder die Frühwarnsysteme noch der Hochwasserschutz flächendeckend funktioniert.
 

Beispiel Grimma

Aufgrund verschiedener Zielkonflikte zwischen einzel- und gesamtgesellschaftlichen Interessen war die Hochwasserschutzwand – anders als in Eilenburg - nicht fertig gestellt. Hier muss der Gesetzgeber Regeln und Rahmenbedingungen ändern, damit nicht ästhetische oder ökologische Interessen Einzelner die existenziellen Sicherheitsinteressen einer Mehrheit gefährden.

Dazu zählen schnelle Verfahren bei der Raumordung, dem Planungs- und Baurecht. Für Hochwassermaßnahmen muss ein unbedingter Investitionsvorrang gelten und gesetzlich verankert werden, so wie es der Entwurf des Wiederaufbaubegleitgesetzes, welches vom Kabinett aktuell zur Anhörung freigegeben wurde, vorsieht.

Im Sinne einer wirkungsvollen Prävention darf der Hochwasserschutz keine Ländersache bleiben. Hochwasserschutz ist Bundessache! Nur damit kann künftig Kompetenzgerangel und Auseinandersetzungen von Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) über Zuständigkeiten vermieden werden.

Eine nachhaltige Prophylaxe muss den scheinbaren Zielkonflikt zwischen ökologischen Hochwasserschutz - Rückverlegung von Deichen, Überflutungsflächen usw. - und technischem Schutzsystemen - Erhöhung und Ausbau von Deichen, Spundwänden usw. - lösen.

Keinesfalls dürfen Baugenehmigungen für gefährdete Gebiete erteiltwerden (siehe Glaucha). Standortverlagerungen sowie Umsiedlungen müssen die notwendige Unterstützung und Hilfestellung finden. Das Thema Versicherungsschutz ist bislang ungeklärt - was passiert mit den Unternehmen, die keinen oder einen unbezahlbaren Versicherungsschutz erhalten.

Acht Monate nach dem Hochwasser fordert die Handwerkskammer zu Leipzig die Politik auf, eine wirksame Prävention anzugehen.

Pressemitteilung vom 19. Februar 2014

wolter-dr. andrea-web2023 Marco Kitzing

Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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