Herstellerregister für Verpackungen

EU-Konsultation: Unternehmen können praktischen Erfahrungen, Bedenken und Verbesserungsvorschläge einbringen.

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Unternehmen sollten ihre Erfahrungen einbringen

Die Europäische Kommission hat am 6. August 2026 eine öffentliche Konsultation zu künftigen Vorschriften für nationale Herstellerregister im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gestartet. Ziel ist es, Teile der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und die Registrierungspflichten für Unternehmen europaweit zu vereinheitlichen.

Die neue EU-Verpackungsverordnung soll die Erfüllung verpackungsrechtlicher Pflichten im Binnenmarkt erleichtern. Gleichzeitig kommen auf Unternehmen, die Waren in andere EU-Staaten liefern, zusätzliche Anforderungen zu. Dazu gehören unter anderem die Bestellung von Bevollmächtigten in den jeweiligen Exportländern, Registrierungen in nationalen Verpackungsregistern sowie einheitliche Berichts- und Kennzeichnungspflichten. Viele Details zur praktischen Umsetzung, zu Übergangsfristen und technischen Anforderungen müssen jedoch erst noch durch entsprechende Durchführungsverordnungen festgelegt werden.
 

Organisatorischer und finanzieller Mehraufwand

Gerade für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe mit nur gelegentlichen oder geringen Lieferungen ins EU-Ausland können die vorgesehenen Registrierungs- und Compliancepflichten einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand verursachen. Insbesondere eine Registrierungspflicht unabhängig von möglichen Bagatellschwellen oder Mindestmengen könnte für zahlreiche Betriebe unverhältnismäßige Kosten auslösen, die bei geringen Exportvolumina wirtschaftlich kaum zu rechtfertigen sind.

Betroffene Unternehmen sollten die Gelegenheit nutzen und ihre praktischen Erfahrungen, Bedenken und Verbesserungsvorschläge in die Konsultation einbringen. Nur so können die Auswirkungen der neuen Regelungen auf kleine und mittlere Unternehmen bei der weiteren Ausgestaltung der Vorschriften berücksichtigt werden. Die Konsultation läuft bis zum 10. September 2026.

 
Weitere Informationen und Teilnahme an der Konsultation

Verpackungen und Verpackungsabfälle – Vorschriften über nationale Herstellerregister

Kontakt

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

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