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Helfer der Richter

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

15. Januar 2007 | 109 Sachverständige für 38 Handwerke sind zurzeit bei der Handwerkskammer zu Leipzig registriert. Sie erstellten vergangenen Jahr rund 1.000 Gutachten, Tendenz steigend. Durch die Handwerkskammer zu Leipzig werden Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Prädikate, die nicht nur eine geschützte Bezeichnung darstellen, sondern auch nachgewiesene Kompetenz beinhalten und durch die sich die Sachverständigen des Handwerks von anderen, zum Teil selbsternannten, Sachverständigen abheben.

"Helfer des Richters" wird der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige häufig genannt. Diese Bezeichnung ist zweifelsfrei zutreffend, hilft er doch auf Grund seiner Sach- und Fachkunde dem Richter, ein nicht nur juristisch, sondern auch unter handwerklich-technischen Gesichtspunkten "richtiges" Urteil zu fällen. Sein Gutachten gehört zu den gesetzlich geregelten Beweismitteln.

Doch darin erschöpfen sich die Aufgaben des Sachverständigen des Handwerks nicht. Mit Hilfe des Gutachtens können sich auch Privatpersonen Klarheit darüber verschaffen, ob eine handwerkliche Leistung vertragsgerecht und unter Berücksichtigung der jeweiligen technischen Regeln (DIN-Normen, handwerkliche Richtlinien usw.) erbracht worden ist und die Preise angemessen sind. So ist das Gutachten oft ausschlaggebend, ob überhaupt ein Rechtsstreit begonnen wird.

Die Datenbank mit allen von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Internet unter www.hwk-leipzig.de.

Pressemitteilung vom 15. Januar 2007

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

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Hagen Reißmann

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