Handwerkskammer bleibt zum Jahreswechsel geschlossen
Regelung betrifft auch Außenstellen in Borsdorf, Döbeln, Oschatz, Torgau, Eilenburg und Grimma
18. Dezember 2002 | Die Handwerkskammer zu Leipzig bleibt vom 24. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Erster Arbeitstag im neuen Jahr ist der 2. Januar. Diese Regelung gilt nicht nur für das Haupthaus in der Dresdner Straße 11/13 in Leipzig, sondern auch für das Bildungs- und Technologiezentrum in Borsdorf, Steinweg 3, und die Außenstellen in Döbeln, Niedermarkt 15, sowie für die gemeinsamen Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaften und Außenstellen der Handwerkskammer in Oschatz, Strehlaer Straße 4, in Torgau, Breite Straße 19, in Eilenburg, Am Anger 29, und in Grimma, Leipziger Straße 71.