Großbritannien - Umsatzsteuerliche Kleinstunternehmerregelung entfällt
Seit Dezember 2012 können ausländische Unternehmer nicht mehr von der umsatzsteuerlichen Kleinstunternehmerregelung im Vereinigten Königreich Gebrauch machen. Die Kleinstunternehmerregelung sah bislang sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen vor, dass für im Vereinigten Königreich erzielte Umsätze bis zu einer Höhe von 77.000 Pfund Sterling pro Jahr auf die Berechnung der Umsatzsteuer verzichtet werden konnte. Diese Regelung fällt nun für ausländische Unternehmen weg. Diese müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen ab dem ersten Umsatz aus Warenverkäufen oder der Ausführung von Dienstleistungen bei den britischen Behörden umsatzsteuerlich registrieren.
Weitere Information bei der AHK UK, Telefon +44 (0)20 7976 4160, tax@ahk-london.co.uk.