Geldvernichtung. Bild: aboutpixel.de - Rainer Sturm
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Archivbeitrag | Newsletter 2012Gewerbeauskunft-Zentrale: leider immer noch kein Ende

Die unseriösen Machenschaften der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) waren bereits Thema des Newsletters. Das Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf verschickt Vordrucke, die den Eindruck behördlicher Schreiben erwecken, um Unterschriften zu ergaunern. Unternehmer werden aufgefordert, vorhandene Daten – die meist kleine Schreibfehler enthalten – zu ergänzen beziehungsweise zu korrigieren.

Kleine Unterschrift – großer Ärger

Manche Unternehmer schicken die Formulare unterschrieben zurück – mit fatalen Folgen. Im Kleingedruckten verstecken sich Kosten von 569,00 Euro, über die bald eine Rechnung ins Haus flattert.

Obwohl die meisten betroffenen Unternehmen den "Vertrag" wegen arglistiger Täuschung und Irreführung anfechten, werden sie mit Mahn- und Inkassoschreiben der DDI Deutschen Direkt Inkasso GmbH und durch Schreiben eines Rechtsanwalts unter Druck gesetzt. Diese Vorgehensweise ist umso dreister, da es seit dem 14. Februar 2012 ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gibt, dass die Vordrucke der GWE für irreführend und rechtswidrig erklärt hat.

Inzwischen hat die Gewerbeauskunft-Zentrale gegen dieses Urteil beim Bundesgerichtshof sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Es ist also leider davon auszugehen, dass auch weiterhin Vordrucke, Rechnungen und Mahnschreiben verschickt werden.

Nicht unter Druck setzen lassen!

Der Apell an Unternehmer lautet, Vordrucke nicht voreilig und ungelesen zu unterschreiben. Oft handelt es sich bei den Formularen um Formen des Adressbuchschwindels. Im Kleingedruckten verbergen sich teils horrende Kosten. Selbst bei größtem Stress im Betrieb ist bei der eigenen Unterschrift nach dem Motto "Erst Verstand, dann die Hand!" zu verfahren.

Auch von den Schreiben der DDI sollten sich Betriebe nicht einschüchtern lassen. Den Schreiben des Inkassobüros sind Entwürfe eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides beigefügt, was eventuell weiter verunsichert.

Betroffene Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Leipzig können sich an die Rechtabteilung wenden. Ansprechpartnerin ist Katja Scherf.

scherf-katja-web2024 Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-212

Fax 0341 2188-25212

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