Gesetz zur Lkw-Maut

Die Lkw-Maut wird auf Transporter ab 3,5 Tonnen ausgeweitet. Handwerkerfahrzeuge jetzt für Mautbefreiung melden!

Autobahn mit Fahrzeugen. Bild: stock.adobe.com / miosmedia
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Neue Klima-Komponente durch Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat jüngst eine Reihe von Verkehrsgesetzen verabschiedet. Unter anderem wird die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen ausgedehnt. Seit Dezember 2023 gilt zunächst ein CO2-Aufschlag und ab Juli 2024 soll die Mautpflicht dann auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Bisher gilt sie ab 7,5 Tonnen. Damit werden 300.000 zusätzliche Fahrzeuge mautpflichtig.
 

Handwerksbetriebe bleiben von der Maut ausgenommen

Handwerkerfahrzeuge können sich jedoch von der Maut befreien lassen. Für das Handwerk und vergleichbare Branchen konnten auch als Ergebnis langjähriger Bemühungen Ausnahmeregelungen von der neuen Mautpflicht erreicht werden. So werden handwerkliche Betriebe nicht zusätzlich finanziell belastet, wodurch vermieden wird, dass sich Handwerksleistungen aus diesem Grund verteuern.

Um die Befreiung von der Maut für Handwerkerfahrzeuge zu erhalten, müssen die im Gesetz festgelegten Bedingungen nachgewiesen werden. Dies kann nach Inkrafttreten des Gesetzes durch eine freiwillige Registrierung bei Toll Collect erfolgen. Die Registrierung gilt für bis zu zwei Jahre und ist verlängerbar. Das erspart zeitraubende Verfahren und Kontrollen. Bei Mautkontrollen ist künftig nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen.
 

 

Bund will Maut-Einnahmen in Fernstraßen und Schiene investieren

Durch die Ausweitung der Maut steigen die Einnahmen des Bundes von acht Milliarden Euro in diesem Jahr auf mehr als 15 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Die zusätzlichen Mittel sollen zur Hälfte in den Ausbau der Bundesfernstraßen fließen. Der Rest soll zum Großteil in Schienenverkehrsprojekte investiert werden.

Weil emissionsfreie Lastwagen bis Ende 2025 von der Maut befreit werden sollen und damit der neue CO2-Aufschlag hinfällig wird, dürften Anreize für den Einsatz umweltfreundlicherer Fahrzeuge schaffen, auch wenn im Augenblick noch bemängelt wird, dass zu wenige Elektro-Lkws und Ladepunkte zur Verfügung stehen.

Eine Ausnahme für Handwerker beim Bewohnerparken wurde jedoch nicht beschlossen, was vom Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert wurde.

 

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