Ausländische Fachkraft auf einer Baustelle. Bild: fotolia.com / auremar
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Archivbeitrag | Newsletter 2015Geflüchtete und Asylbewerber beschäftigen - aber wie?

Viele Betriebsinhaber in Deutschland überlegen - insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels, ob sie Asylbewerber beschäftigen sollten.

Doch vor allem die Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen wirkt schnell abschreckend und Unternehmer haben viele Fragen. 

Gilt zum Beispiel die Residenzpflicht noch, wonach Asylsuchende nur im Gebiet der zuständigen Ausländerbehörde einer Beschäftigung nachgehen dürfen?

Broschüre "Potentiale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen"

Damit Betriebsinhaber einen besseren Überblick darüber bekommen, was bei der Anstellung von Flüchtlingen zu beachten ist, hat die Bundesagentur für Arbeit unter Mitarbeit des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks die Broschüre "Potentiale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen" mit dem wichtigsten Informationen erstellt. Das Dokument beleuchtet in komprimierter Weise, wie Chefs vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und auf welche Unterstützungsmöglichkeiten sie zurückgreifen können.

Die Broschüre steht unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Broschüren zum kostenfreien Download bereit.