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Gaspreiserhöhungen: Kammern begrüßen Entscheidung der Kartellbehörden

Erhöhungen nicht unwidersprochen hinnehmen

25. Oktober 2005 | Die Ankündigungen von erneuten Preiserhöhungen für Erdgas und Elektroenergie haben zu einer erheblichen Frustration bei den Unternehmen in der Region geführt. Kostenerhöhungen in dem geplanten Umfang gehen zu Lasten der Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes. Nach Aussage des Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. muss die mittelständische Wirtschaft durchschnittlich 30 Prozent höhere Kosten verkraften.

In Anbetracht der Wettbewerbssituation der Wirtschaft in der Region fordern die Kammern von den Versorgungsunternehmen Augenmaß bei den anstehenden Preiserhöhungen. Die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer zu Leipzig begrüßen vor diesem Hintergrund ausdrücklich die Ankündigung der Bundes- und Landeskartellbehörden, die Gaspreise der Versorger und Netzbetreiber jährlich zu überprüfen. Auch die eingeleiteten Verfahren gegen Gasversorger hinsichtlich des bestehenden Verdacht auf Missbrauch werden zu einer verbesserten Transparenz führen. "Aufgrund des fehlenden Wettbewerbs im Bereich der Gasversorgung müssen die Kartellbehörden ihre Verantwortung bei der Überwachung der Preisgestaltung durch die monopolistisch agierenden Versorgungsunternehmen wahrnehmen", argumentieren die Präsidenten von IHK zu Leipzig und Handwerkskammer zu Leipzig, Wolfgang Topf und Joachim Dirschka.

In Anbetracht der derzeit schwierigen konjunkturellen Lage sind viele Unternehmen kaum in der Lage, erhöhte Energiepreise an die Kunden und Verbraucher weiterzugeben. Die Energieversorger selbst sollten daher ein Eigeninteresse daran haben, bei der Diskussion um die Erhöhung der Energiepreise die Notwendigkeit exakt offen zu legen und zu begründen. Nur durch Transparenz entkräften sie den Verdacht, über die Preiserhöhung, insbesondere bei Gas aufgrund der Alleinstellung am Markt, ihre Gewinne maximieren zu wollen.

Darüber hinaus appellieren die Kammern an die Unternehmen, sich nicht nur auf die Aktivitäten der staatlichen Behörden zu verlassen, sondern auch selbst aktiv gegen die von den regionalen Energieversorgern angekündigte Preiserhöhungen anzugehen. "Es ist der falsche Weg, höhere Strom- und Gaspreise einfach hinzunehmen. Unternehmen sollten die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um eine weitere Kostenbelastung zu vermeiden", so die Präsidenten weiter.

Die Kammern verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit des Einspruchs, die sich aus § 315, Absatz 3, Satz 2 BGB ergibt. Unter Berufung auf diese gesetzliche Grundlage können beabsichtigte beziehungsweise verkündete unangemessene Erhöhungen der Energiepreise durch den Verbraucher für unbillig erklärt werden. Die fehlende Billigkeit der Preise kann in einem Schreiben an den Energieversorger gerügt werden. Solange der Versorger die Gründe für die Preiserhöhung nicht nachvollziehbar offen gelegt hat, sollte unter dem Verweis auf die Unbilligkeit nur der bisherige Preis weitergezahlt werden. Deshalb ist es sinnvoll, selbst zu zahlen und die Einzugsermächtigung zu kündigen. Zudem sollte bei künftigen Zahlungen genau festgelegt werden, wofür gezahlt wird. Möglich ist auch, die geforderte Erhöhung nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung zu begleichen.

Betroffene Unternehmen werden zu ihren Möglichkeiten des Umganges mit den Energiepreiserhöhungen durch die zuständigen Dienstleistungsbereiche der Kammern beraten.

Pressemitteilung vom 25. Oktober 2005

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Dr. Andrea Wolter

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Hagen Reißmann

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