LED-Lampe. Bild: fotolia.com - HP_Photo
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Förderung für LED-Technik

Die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen wird nur noch bis Ende 2014 gefördert

Alte Anlagen durch effizientere Technik zu ersetzen, kann Betrieben bares Geld und eine Stärkung im Wett­bewerb bringen. Wird bei der Beleuchtung beispielsweise in großen Produktions- und Lagerhallen von Leuchtstoffröhren auf LED-Technik umrüstet, ist in der Regel eine Energieeinsparung von 20 bis 40 Prozent zu erwarten.

Auch wenn Arbeitsplätze aufgund der Umstellung der Produktionsprozesse geändert oder ganze Räume umgenutzt werden und die Beleuchtung nicht mehr den Arbeitsstättenrichtlinien entspricht, lohnt sich eine Prüfung. Dabei sind viele Faktoren, wie Beleuchtungsstärke, Lichtfarbe, Dimmbarkeit, Anschaltzeit, Schaltfestigkeit usw. zu beachten. Besondere Vorsicht ist bei sogenannten "Retrofit"-Varianten gegeben. Ob der reine Austausch der Röhren, einschließlich Starter überhaupt möglich und wenn ja, sinnvoll ist, sollte genau unter die Lupe genommen werden. Hierbei spielen auch die Leistung und das Gewicht der Lampen und die damit in Zusammenhang bestehende Zulassung der Leuchte eine Rolle.

BAFA gewährt 30 Prozent Zuschuss für die Umrüstung

Für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik als Einzelmaßnahme gibt es noch bis Ende 2014 Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der Staat gewährt über das Förderprogramm "Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand" einen 30-prozentigen Zuschuss, wenn die Netto-Ersatzinvestition mindestens 2.000 Euro beträgt. Gefördert werden hocheffiziente LED-Leuchten und Lampen mit einer Anschlussleistung von mindestens 500 Watt sowie die Installation von Lichtsensoren, Steuerungs- und Regelungstechnik. Wer den Fördermittelantrag bis zum Jahresende stellt, hat bei einer Fördermittelzusage dann neun Monate Zeit, die Anlage zu installieren.

Nähere Informationen zur Förderung gibt es unter www.bafa.de > Energie > Querschnittstechnologien.

Im Rahmen verschiedener Fördermaßnahmen werden Beleuchtungsanlagen auch über das Jahr 2014 hinaus gefördert. Dann muss jedoch eine Energieeinsparung von 25 Prozent gegenüber dem Ist-Energieverbrauch nachgewiesen werden und die Mindestinvestition beträgt 30.000 Euro. Diese Voraussetzungen dürften nur die wenigsten Handwerker erfüllen.

Handwerkskammer berät zu betrieblicher Energieeffizienz

Neben der Beleuchtung spielen bei der Optimierung des Energieverbrauchs weitere energieeffiziente Querschnittstechnologien eine Rolle. Das können zum Beispiel Wärmerückgewinnungs- oder Lüftungsanlagenanlagen, eine hocheffiziente Gebäudehülle, Drucklufterzeuger oder erneuerbare Energien sein.

Die Mitarbeiter des Umwelt- und Transferzentrums der Handwerkskammer beraten zu allen Themen rund um betriebliche Energieeffizienz und Energiekostensenkung. Sie unterstützen Unternehmen bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und begleiten sie bei externen Beratungen sowie bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen - hierfür wurde beispielsweise das Projekt "Entwicklungswerkstatt - Energieeffizienz im Handwerk" gestartet.

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Sven Börjesson

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