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Viktor Mildenberger / pixelio.de

Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds: Bildungsprämie/Prämiengutschein

Weil lebenslanges Lernen mittlerweile zu den Kernanforderungen der Arbeitswelt zählt, unterstützt die "Bildungsprämie" Erwerbstätige, die sich beruflich weiterentwickeln möchten.

Wer wird gefördert?

Die Bildungsprämie steht für Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro zur Verfügung. Bei gemeinsam Veranlagten beträgt das maximal mögliche Jahreseinkommen 40.000 Euro. Gefördert werden:

  • angestellte Arbeitnehmer sowie geringfügig Beschäftigte,
  • Selbstständige und mithelfende Familienangehörige,
  • Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit sowie Berufsrückkehrende,
  • Beschäftigte mit "aufstockenden Leistungen"nach SGB II.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Kurse (und Prüfungen), die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen, also auf das Fortkommen im ausgeübten Beruf, auf einen Berufswechsel oder auf den Erhalt beziehungsweise die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit zielen. Auch verschiedene Kurse aus diesem Weiterbildungsprogramm können mittels des Gutscheins gefördert werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Zuwendung beträgt 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungsgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Diese Förderung gilt pro Person und ist aller zwei Jahre möglich.

Besonderheit Prämienberatung

Eine Besonderheit der Bildungsprämie ist die Prämienberatung. Wer den Gutschein nutzen will, muss sich vorher an eine der Beratungsstellen in ganz Deutschland wenden. Dort werden in einem Beratungsgespräch die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen.

Kontakt
Team Bildungsprämie
bildungspraemie@dlr.de
Kostenlose Hotline 0800-2623 000
Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 16.30 Uhr
www.bildungspraemie.info