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Fördermittelprogramme für zusätzliche Ausbildungsplätze 1998/1999

24. September 1998 | Die Richtlinie Berufsausbildungsplatzförderung ist am 30. Juli 1998 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Von diesem Zeitpunkt an können bis spätestens 31. Oktober 1998 Anträge auf Förderung für das Ausbildungsjahr 1998/1999 bei der Handwerkskammer zu Leipzig eingereicht werden. Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Leipzig, es entscheidet nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Das Merkblatt zum Förderprogramm und die Formulare für die Antragstellung sind bei der Handwerkskammer zu Leipzig erhältlich, Sie können auch das in der letzten Ausgabe des Deutschen Handwerksblattes veröffentlichte Formular verwenden.

Auf folgende wesentliche Änderungen des Programmes zum Vorjahr möchten wir Sie an dieser Stelle aufmerksam machen, da sie uns zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der letzten Ausgabe noch nicht bekannt waren:

  • Ausbildungsplätze, die mit einem Lehrling besetzt werden, der die Hochschul- beziehungsweise Fachhochschulreife erworben hat, werden nicht gefördert. Hat der Lehrling die Abiturprüfung nicht bestanden, besteht keine Hochschulreife. Die mit Abiturienten besetzten Plätze sind unter Punkt II des Antrages anzugeben.
  • Das im Vorjahr für erstausbildende Betriebe, Existenzgründer und Ausbildung in neuen Berufen zusätzlich zum nichtrückzahlbaren Zuschuss gewährte Darlehen entfällt.
  • In den Programmen der Vorjahre war die Förderung an das Bestehen des Ausbildungsverhältnisses am Ende des ersten Ausbildungsjahres gebunden. Für die in 1998 eingestellten Lehrlinge wird der Zuschuss an das Bestehen des Ausbildungsverhältnisses über die gesamte Ausbildungsdauer gebunden. Endet das Ausbildungsverhältnis vorzeitig, wird der gewährte Zuschuss zeitanteilig zurückgefordert. Die Rückforderung entfällt, wenn der geförderte Ausbildungsplatz innerhalb von drei Monaten neu besetzt wird.

Da die Handwerkskammer die Übereinstimmung der Angaben im Fördermittelantrag zu den Punkten II und III mit den ihr vorliegenden Angaben bestätigen muss, bitten wir Sie um vollständiges und exaktes Ausfüllen der Lehrverträge und des Fördermittelantrages. Jede zusätzliche Nachfrage verzögert die Weitergabe des Antrages an die Bewilligungsbehörde. Nähere Auskünfte und Hilfestellung geben die Ausbildungsberater unter Telefon 0341 2188-360, -346 und -358.

Pressemitteilung vom 24. September 1998

wolter-dr. andrea-web2023 Marco Kitzing

Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

wolter.a--at--hwk-leipzig.de

reißmann-hagen-web2023 Marco Kitzing

Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-157

Fax 0341 2188-25157

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