Finanzordnung
Die Finanzordnung der Handwerkskammer wird von der Vollversammlung erlassen und durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt.
Sie regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Buchführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.