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Finanzieller Anreiz für fähigen Berufsnachwuchs

Stichtag 20. Dezember: Begabtenförderung beantragen

30. November 2001 | Gute Leistung zahlt sich aus. Mit der "Begabtenförderung Berufliche Bildung" finanziert das Bundesministerium für Bildung und Forschung besonders begabten jungen handwerklichen Fachkräften drei Jahre lang ihre Weiterbildung. Junge Talente aus dem Regierungsbezirk Leipzig sollten das Stipendium jetzt bei der Handwerkskammer beantragen.

Gesellinnen und Gesellen, die ihre Abschlussprüfung mit mindestens 2,0 abgeschlossen oder an einem praktischen Leistungswettbewerb teilgenommen haben, können sich für das Stipendium zur Begabtenförderung bewerben. Damit können sie drei Jahre lang 3.000 Mark für ihre persönliche Weiterbildung in Anspruch nehmen.

Ob Meisterschule oder Polnisch-Sprachkurs - gefördert wird, was der Karriere dient. Unterbringung, Fahrtkosten, Tagegeld - außer den Prüfungsgebühren kann alles abgerechnet werden. Allerdings muss jeder Stipendiat einen Eigenanteil von 20 Prozent tragen, höchstens jedoch zahlt er 200 Mark pro Jahr selbst. Die Quittungen für die Kurskosten werden bei der Handwerkskammer eingereicht, beglaubigt und schließlich das Geld wieder auf das Konto des Stipendiaten überwiesen.

Pro Jahr werden bundesweit etwa 13.000 Stipendiaten mit diesem Programm gefördert. Bewerbungsformulare und weitere Informationen gibt es bei der Ausbildungsberaterin Elke Hotzelmann in der Handwerkskammer zu Leipzig, Dresdner Straße 11/13, Telefon 0341 2188-346, ab.bb@hwk-leipzig.de. Bewerber sollten nicht älter als 25 Jahre sein und ihre Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer zu Leipzig abgelegt haben. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 20. Dezember.

Pressemitteilung vom 30. November 2001

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

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Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

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