Kfz-Werkstatt. Bild: fotolia.com - Nejron-Photo
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Archivbeitrag | Newsletter 2015Falschauskunft kann für Kfz-Werkstatt teuer werden

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einer Kundin einen Nutzungsausfall von 6.250 Euro zugesprochen, weil sie von einer Kfz-Werkstatt falsch beraten worden war (Urteil vom 26. Juni 2014, Az. 1 U 132/13).

Die Kundin ließ ihren Pkw auf Rat der Kfz-Werkstatt lange ungenutzt stehen, weil aufgrund eines anhaltenden Ölverlusts ein Motorschaden vermutet wurde. Da das Fahrzeug zuvor bei einer anderen Werkstatt einen Austauschmotor erhalten hatte, ging der Mechaniker davon aus, dass dieser entweder bereits beim Einbau defekt war, oder Fehler beim Einbau gemacht wurden.

Nutzungsausfall für 200 Tage

Im Zuge eines folgenden Beweissicherungsverfahrens gegen die einbauende Werkstatt blieb das Fahrzeug fast 200 Tage unbenutzt stehen. Jedoch erwies sich der Verdacht eines Motor- oder Getriebeschadens als falsch. Ein Sachverständiger attestierte lediglich eine unbedeutende Störung, nämlich ein sogenanntes "Motorschwitzen", welches sich mit geringem Aufwand beseitigen ließ.

Der Fall ging vor Gericht und die Kundin verlangte wegen der Fehldiagnose einen Nutzungsausfall den sie auch zugesprochen bekam.