Ärger im Büro / Unternehmer am Rechner. Bild: deagreez / stock.adobe.com
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Fake-Mails mit Zahlungsaufforderung

Archivbeitrag | Newsletter 2020

In den letzten Tagen erhielten viele Unternehmen E-Mails der "Organisation Transparenzregister e. V." aus Plauen mit der Betreffzeile "Zahlungsaufforderung wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz". Die Handwerkskammer warnt davor, auf die Mail zu reagieren und sich, womöglich kostenpflichtig, zu registrieren. Es sollten keinerlei Zahlungen an den Verein geleistet werden.
 

"Organisation Transparenzregister e. V." ist nicht notwendig

Bei der E-Mail handelt es sich um keine offizielle Mail der registerführenden Stelle. Das "echte" Transparenzregister des Bundesverwaltungsamts verpflichtet einzelne Marktbeteiligte seit 2017 dazu, bestimmte Angaben über Eigentümerstrukturen offenzulegen. Die jüngst angeschriebenen Betriebe sind nach Recherchen der Handwerksorganisation oft jedoch gar nicht dazu verpflichtet, sich im echten Transparenzregister zu registrieren. Keinesfalls ist die Aufnahme in das Online-Verzeichnis der "Organisation Transparenzregister e. V." erforderlich.

Den dubiosen Betreibern der Seite www.TransparenzregisterDeutschland.de geht es offenbar nur darum, eine für den Unternehmer nutzlose Eintragung zu erschleichen, um im Nachgang eine Gebühr dafür zu verlangen.

Ob es sich um eine neue Masche des "Adressbuchschwindels" handelt, oder ob die Mail-Versender und die Betreiber des falschen Registers weitere strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen, wird derzeit geprüft.

Mehr Informationen

Handwerksunternehmer der Region Leipzig, die sich nicht sicher sind, ob ihr Unternehmen zur Meldung im echten Transparenzregister auf www.transparenzregister.de verpflichtet sind, können sich bei den Justiziaren der Handwerkskammer zur Eintragungspflicht und zum Transparenzregister allgemein beraten lassen. Grundsätzlich sind juristische Personen des Privatrechts (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited, AG) sowie eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) meldepflichtig, selbst dann, wenn es sich nur um "Ein-Personen-Gesellschaften" handelt.

richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

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Katja Scherf

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