ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer
Mit dem ESF-Mikrodarlehen können Existenzgründer vor Existenzgründung sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Gründungsphase finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel in Form eines verzinslichen Darlehens erhalten. Die Antragsteller benötigen dazu ein tragfähiges Unternehmenskonzept, einen Nachweis der notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine positive Stellungnahme der zuständigen Kammer beziehungsweise Fachverband.
Alle notwendigen Unterlagen sind direkt bei der SAB, Servicecenter, Telefon 0351 49104950, oder www.sab.sachsen.de beziehungsweise bei der Handwerkskammer zu Leipzig erhältlich. Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn direkt bei der SAB. Nicht gefördert werden Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist, die eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Darlehenshöhe
je Vorhaben bis maximal 20.000 Euro
- Eigenanteil des Darlehensnehmers
mindestens 20 Prozent
- Laufzeit
bis zu fünf Jahre, davon sechs oder zwölf tilgungsfreie Monate möglich
- Zinssatz
Festzins für die gesamte Laufzeit in Höhe des EU-Basiszinssatzes, der zum Zeitpunkt der Bewilligung gilt. Mitteilung auf Nachfrage.
- Sicherheiten
nur persönliche Haftung des Antragstellers - Abruf
innerhalb der ersten sechs Wochen nach Vertragsabschluss
- Auszahlung
100 Prozent, allgemein in einer Summe (maximal drei Teilbeträge möglich)
- Einsatz der Darlehensmittel
maximal sechs Monate nach Auszahlung
- Tilgung
quartalsweise in festen Raten, vorzeitige Tilgung (vollständig oder teilweise) zu jedem Zeitpunkt ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Rechtsanspruch
nein
Im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojektes (Sachsen-MikroCrowd) können Crowdfunding-Mittel als Eigenmittel in die Finanzierung eingebracht werden, die beispielsweise über die Plattform startnext gesammelt wurden, mit der die Sächsische Aufbaubank kooperiert. Der erfolgreiche Abschluss der Crowdfunding-Kampagne mit Erreichen des gesetzten Fundingzieles gilt gleichzeitig als positiver Markttest für das Vorhaben und ersetzt damit die erforderliche Beurteilung durch die fachkundige Stelle.
Förderausschluss im Bereich des Handwerks besteht für Autohäuser, sofern der Handelsumsatz überwiegt. Der Vorhabensbeginn darf erst nach Erhalt des Darlehensangebotes beziehungsweise nach Genehmigung eines zu beantragenden vorzeitigen Vorhabensbeginns durch die SAB erfolgen.
Mikrodarlehen können nur noch an Unternehmen ausgerichtet werden, deren Mitarbeiterzahl weniger als zehn, der Jahresumsatz maximal zwei Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme maximal zwei Millionen Euro beträgt.