Energieberaterförderung
Gebäudeenergieberater des Handwerks profitieren / Neuregelung der geförderten Energieberatung bei Wohngebäuden hilft Kunden und Klima
Handwerker, die eine Zusatzqualifikation zum Gebäudeenergieberater im Handwerk haben und die zu einem Kunden wegen einer Heizungs-, Dach- oder Fensterreparatur gerufen werden, können seit dem 1. Dezember 2017 diesen Anlass nutzen, um die Hauseigentümer im Rahmen einer geförderte Beratung über die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung zu informieren. Die handwerklichen Arbeiten dürfen im Anschluss auch durch den beratenden Betrieb durchgeführt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit einem Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des Beratungshonorars und maximal 800 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie 1.100 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Handwerker aus dem Kammerbezirk Leipzig, die in Zukunft BAFA-geförderte Energieberatungen anbieten wollen, können die erforderliche Zusatzqualifikation durch Teilnahme am Lehrgang zum Gebäudeenergieberater im Handwerk erwerben.
Der nächste berufsbegleitende Kurs startet Anfang März 2018. In 240 Unterrichtseinheiten werden umfassende Kenntnisse zu den Themen Bauphysik, Baukonstruktion, Anlagentechnik, Modernisierungsplanung und Fördermittel vermittelt.
Anmeldung
Dauer und Termin
240 Unterrichtseinheiten
1. März bis 30. November 2018 | Teilzeit
Freitag von 15 bis 20 Uhr und Samstag von 8 bis 15 Uhr
Teilnahmegebühr
2.116 Euro, inklusive Lehrmaterial
Abschluss
Zeugnis der Handwerkskammer zu Leipzig (bundesweit anerkannter Abschluss)
Ort
Bildungs- und Technologiezentrum
Steinweg 3 | 04451 Borsdorf