Elektronischer Bundesanzeiger
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Archivbeitrag | Newsletter 2009Elektronischer Bundesanzeiger: Neue Preisliste und AGB zum 1. Dezember 2009

Seit 1. Dezember gelten für die entgeltliche Einreichung und Publikation im elektronischen Bundesanzeiger neue AGB und eine neue Preisliste sowie neue AGB für die entgeltliche Veröffentlichung im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers.

 

Dokumente dürfen keine gescannten Texte enthalten

Neue Anforderungen an Dokumente und Zuordnungen: Dokumente dürfen keine gescannten Texte enthalten, da diese zu massiv erhöhtem Aufwand in der Bearbeitung führen. Außerdem müssen Daten, die für eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vorgesehen sind, dem korrekten Bereich und - soweit vorhanden - der korrekten Veröffentlichungsart zugeordnet werden.

Elektronischer Bundesanzeiger, Klageregister und Unternehmensregister: Grafiken werden pauschal berechnet

Neue Anforderungen an Grafiken in Veröffentlichungen: Als Grafiken gelten ausschließlich Firmenembleme oder Informationsgrafiken, wie beispielsweise Schaubilder oder Abbildungen, die den Veröffentlichungsinhalt illustrieren. Grafiken dürfen nicht ausschließlich Text enthalten, der als Ersatz für den Veröffentlichungstext zu werten ist. Grafiken werden seit dem 1. Dezember 2009 pauschal berechnet.