Schaltanlage für Strom. Bild: stock.adobe.com / DenisProduction
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Umstieg auf klimaneutrale ProzesswärmeElektrifizierung von Anlagen

Der Verbrauch fossiler Brennstoffe in Deutschland soll zügig reduziert werden, um Emissionen zu mindern. Ein Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ist die Novelle zur „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Diese ist seit Anfang Mai in Kraft und verspricht für Kleinst- und Kleinunternehmen ein optimiertes Förderangebot.

Die bisherigen fünf EEW-Module (Förderung von Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Energiemanagementsoftware, Anlagen- und Prozessoptimierung sowie und Transformationskonzepten) wurden überarbeitet und um ein sechstes Modul ergänzt. Mit dem neuen Modul können kleine Unternehmen eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen. Zuschüsse gibt es beispielsweise, wenn Wärmeerzeuger, Öfen oder Maschinen auf Strom umgerüstet werden. Details zum neuen Modul gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de

Außerdem wurden weitere Förderbedingungen für kleine Unternehmen verbessert. So wurde die Höhe der Zuschüsse in den anderen Modulen um 10 Prozent angehoben, so dass sich die Förderquoten nun zwischen 50 und 65 Prozent bewegen. Der CO₂-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO₂ und Jahr angehoben.

Der Bund will mit den nunmehr sechs Fördermodulen Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz flankieren und den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme unterstützen.
 


Produktion von Gas, Öl oder Kohle auf Strom umstellen? Clip zum Förderprogramm zur Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

 

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Überblick Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft


Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen (NEU)
 

Über das neue Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

Förderfähig:

  • Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen
  • Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, sodass diese Anlagen ausschließlich mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Zugelassene Möglichkeiten zur direkten Nutzung folgender Energiequellen/-träger:

  • erneuerbare geothermische-/hydrothermische/aerothermische Quellen
  • Sonnenstrahlung
  • Abwärme

Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000 Euro betragen. Die Förderung ist auf einen Förderbetrag von 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Förderquote beträgt 33 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Erstellen eines speziellen Einsparkonzeptes ist für die Förderung nicht erforderlich. Die Antragstellung soll vergleichweise schlank gehalten werden, da sich das Modul 6 speziell an Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro richtet.

Anders als bei ähnlichen Förderangeboten üblich, dürfen Maßnahmen, deren Umsetzung bis zu 31. Dezember beantragt wird, bereits nach Antragstellung, begonnen werden. Damit müssen Unternehmen nicht bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides warten.

Informationen, Merkblätter und Formulare unter www.bafa.de 


Modul 5: Transformationskonzepte
 

Förderung für die Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität.

Förderfähig:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz für Standorte eines Unternehmens
  • Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes

Die maximale Förderung ist auf 50.000 Euro je Konzept begrenzt. Für kleine Unternehmen beträgt die Förderquote 60 Prozent, mittlere Unternehmen können auf eine 50-prozentige Förderung hoffen und größere Unternehmen ohne KMU-Status erhalten eine 40-prozentige Förderung.

Informationen, Merkblätter und Formulare unter www.bafa.de
 


Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen / Prozessen
 

Förderung investiver Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1, 2, 3 und 6 genannten Maßnahmen umfassen.

Förderfähig sind insbesondere diese investiven Maßnahmen:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen,die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
  • Nutzung von Prozessabwärme
  • Steigerung der Effizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • energie-/ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie-/Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
  • Elektrifizierung von Prozessen

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater. Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen pro jährlich eingesparte Tonne CO₂ begrenzt.

Informationen, Merkblätter und Formulare unter www.bafa.de
 


Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
 

Fördermöglichkeit für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Förderfähig ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von:

  • Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software)
  • Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen zwecks Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der Einsatzweck in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt

Förderfähige Investitionskosten:

  • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem beziehungsweise alternatives System, von Analog-Digital-Wandlern, von Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen und von Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • Einweisung beziehungsweise Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt, die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Liste förderfähiger Software sowie Informationen, Merkblätter und Formulare unter www.bafa.de
 


Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
 

Förderung für den Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus/durch Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Tiefer Geothermie oder Biomasse-Anlagen. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, das heißt zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.

Förderfähige Investitionskosten (neben den Wärmeerzeugern):

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren, notwendige Baumaßnahmen zur
  • Aufstellung beziehungsweise Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (zum Beispiel Fundament oder Einhausung),
    die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.
  • Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für Machbarkeitsschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten.

Nicht förderfähig:

  • Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger
  • Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen
  • Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude
  • Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 65 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Informationen, Merkblätter und Formulare unter www.bafa.de
 


Modul 1: Querschnittstechnologien
 

Förderung investiver Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen beziehungsweise Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

Förderfähig:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss im Modul 1 mindestens 2.000 Euro betragen. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Informationen, Merkblätter und Formulare unter www.bafa.de
 

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