Plastikbecher und Einweggeschirr. Bild: Nik / stock.adobe.com
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Einwegplastik: Änderungen für das Nahrungsmittelhandwerk

Archivbeitrag | Newsletter 2021

Kennen Sie noch das Spiel "Galgenraten"? "Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung" wäre ein Wortungetüm, mit dem man gute Chancen hätte, die Mitspieler in den Wahnsinn zu treiben.
 

Bäcker und Fleischer müssen beim Einkauf auf Label achten

Handwerksbetriebe wie Fleischereien oder Bäckereien müssen durch die "EWKKennzV" darauf achten, dass beim Einkauf von Getränkebechern mit Kunststoffanteil ab 3. Juli 2021 eine Kennzeichnung auf den Bechern vorhanden ist. Dieses Label soll vor Umweltschäden durch Plastik warnen und die Kundschaft darauf hinweisen, welcher Entsorgung zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.

Bis zum 3. Juli 2022 kann die Kennzeichnung als Aufkleber, ab dem 4. Juli 2022 muss diese in gedruckter Form auf dem Becher existieren. Wenn Getränkebecher ohne Kennzeichnung vor dem 3. Juli 2021 erworben wurden, können diese noch aufgebraucht werden.

Warnlabel: Produkt enthält Kunststoff.

Handwerksunternehmen, die noch nicht auf ökologisch sinnvollere Alternativen bei Einweg-Besteck, -Tellern, -Essenbehältern, -Rührstäbchen umgestellt haben, müssen sich darauf einstellen, dass die Getränkebecher nur den Anfang machen.
 

Umsetzung der EU-weiten Regulierung von Einwegkunststoff

Weil Einweggeschirr und To-go-Verpackungen allein in der Bundesrepublik jährlich mehrere Hunderttausend Tonnen an Abfall verursachen, sollen Einwegprodukte aus Kunststoffen, die aus fossilen Rohstoffen oder aus biobasierten sowie biologisch abbaubaren Kunststoffen hergestellt sind, verschwinden. Sie dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden.

Die Reduzierung bestimmter Kunststoffprodukte wird aber nicht nur in Deutschland vorangetrieben. Die nationalen Regeln setzen EU-weite Vorgaben um, mit denen nachhaltigere und weniger umweltschädliche Verbrauchsgewohnheiten forciert werden sollen. Zunächst regulieren die Gesetzgebungen der EU und des Bundes dabei die Nutzung von Einwegkunststoffprodukten, für die es bereits ökologisch sinnvollere Alternativen gibt.

Die Bundesregierung hat die Grundlagen für die Reduktion von Einwegplastik bereits im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Die EWKKennzV wurde mittlerweile im Bundestag beraten und bedarf "lediglich" noch der
Zustimmung des Bundesrates, die am 7. Mai 2021 erfolgen soll.

Mehr Informationen

Fragen und Antworten zur Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) auf der Webseite des Bundesumweltministeriums (www.bmu.de)

 EU-Richtlinie vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt / Richtlinie 2019/904/EU (www.bmu.de)



Diese Produkte aus Einwegplastik laufen ebenfalls aus:

  • Einmalbesteck und -teller
  • Trinkhalme
  • Rührstäbchen
  • To-go-Lebensmittelbehälter aus Styropor
  • Getränkebecher aus Styropor
  • Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff (z.B. Polyethylen)
  • Wattestäbchen
  • Luftballons aus Plastik
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Sven Börjesson

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