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Archivbeitrag | Newsletter 2019Eintragungspflicht für Photovoltaik-, KWK- und Speicherbetreiber

Falls Handwerksunternehmen Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher und/oder ortsfeste Notstromaggregate betreiben, müssen sie sich im neuen "Marktstammdatenregister" – kurz MaStR – eintragen.

In diesem Onlineportal der Bundesnetzagentur werden aktuell alle Betreiber der rund zwei Millionen dezentralen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland, unabhängig von der Größe der Anlagen, erfasst. Das gilt auch, wenn die Anlagen seit Jahren am Netz sind und bereits an anderen Stellen – auch bei der Bundesnetzagentur – registriert sind.
 

Datenbank für die Energiewendeplanungen

Auch wenn das zunächst mit zusätzlicher Bürokratie verbunden ist, soll die Registrierung eine Vereinfachung der Meldepflichten mit sich bringen. Zudem will der Gesetzgeber mit dem Register einen umfassenden, transparenten Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes ermöglichen und die Daten als verbesserte Grundlage zur Planung der Energiewende nutzen.
 

Registrierungspflicht gilt auch für Bestandsanlagen

Neue Installationen müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme eintragen werden. Bestandsanlagen müssen ebenfalls erfasst werden. Anlagen die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bis Januar 2021 gemeldet sein. Alle anderen Anlagen müssen bereits bis zum 31. Juli 2019 in das Marktstammdatenregister eingetragen werden. Werden Anlagen nicht online registriert, verliert der Betreiber schlimmstenfalls den Anspruch auf die EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom. Auch wenn bereits keine Vergütung mehr gezahlt wird, ist die Eintragung erforderlich.

Im Marktstammdatenregister werden, wie der Name schon sagt ausschließlich Stammdaten erfasst. Dazu gehören beispielsweise Standort, Kontaktinformationen, technische Daten der Anlagen, Unternehmensform des Betreibers. Im Unterschied dazu müssen Daten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden (also zum Beispiel produzierte Strommengen und Speicherfüllstände), nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Mehr Informationen
 

 FAQ zum Marktstammdatenregister auf www.marktstammdatenregister.de

 Unterlagen und Video-Anleitungen zur Registrierung von Solaranlagen, Stromspeichern, KWK-Anlagen usw. auf www.marktstammdatenregister.de 

  Informationsseite zum Marktstammdatenregister auf www.bundesnetzagentur.de



Einfach: 3 Schritte zur Registrierung

1. Benutzerkonto einrichten
2. Registrierung als Anlagenbetreiber
3. Registrierung der Anlage

Abschließend erhalten Nutzer eine Registrierungsbestätigung für die registrierte Anlage.

Unterstützung durch die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz

Die Mitarbeiter der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) beraten Handwerker zu den Meldefristen und zum Registrierungsverfahren. Darüber hinaus unterstützt das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig über dieses Projekt Handwerksbetriebe bei der Analyse ihres betrieblichen Energieverbrauchs, bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Dabei erhalten die Betriebe bei einem Vor-Ort-Termin zunächst eine Einstiegsberatung und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Das Projekt MIE wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
 

Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz.
 

Mehr Informationen: www.mittelstand-energiewende.de

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Sven Börjesson

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

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