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Archivbeitrag | Newsletter 2011Einschnitte beim Gründungszuschuss

Das Bundeskabinett hat Ende Mai eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente beschlossen. Die Neuregelung sieht unter anderem Einschnitte bei den Ein-Euro-Jobs und den Zuschüssen für Existenzgründer vor.

Wegfall des Rechtsanspruches

Die Kürzungen und der Wegfall des Rechtsanspruches beim Gründungszuschuss kommen offenbar schon im Herbst 2011 statt im April 2012. Dies hat eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Internetportal gruendungszuschuss.de gegenüber bestätigt.

Keine Übergangsregelung vorgesehen

Gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit, denn eine Gründungsförderung muss künftig früher beantragt werden und entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall.

Arbeitslose Gründungswillige, die nach dem 1. Februar dieses Jahres arbeitslos geworden sind, müssten vor November gründen, um die Förderung noch in ihrer alten Form in Anspruch nehmen zu können. Eine Übergangsbestimmung sei nicht vorgesehen.