Eine saubere Sache: Handwerk schützt Gewässer
Handwerkskammer und TÜV gemeinsam für fachliche Qualitätsarbeit
27. Juli 2001 | Handwerksbetriebe, die im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes tätig sind, brauchen einen Fachbetriebsnachweis. Die Handwerkskammer zu Leipzig bietet jetzt gemeinsam mit der TÜV Anlagentechnik GmbH eine eintägige Schulung zum Fachbetrieblich-Verantwortlichen. Im Anschluss kann der Betrieb den Fachbetriebsnachweis erlangen.
Nach § 19 l des Wasserhaushaltsgesetzes müssen Unternehmen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aufbauen, aufstellen, instandhalten, instandsetzen und reinigen anerkannte Fachbetriebe sein. Hierzu zählen auch Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen, Auffangwannen, Beschichtungen, Leckanzeigegeräten, Rohrleitungen und Abfüllplätzen von Tankstellen. Nur spezifisch ausgebildete Fachkräfte können diese Anlagen mängelfrei aufbauen.
Im neuen Kurs der Handwerkskammer werden die rechtlichen Grundlagen umfassend behandelt. TÜV-Sachverständige berichten anschaulich aus der betrieblichen Praxis und erklären die Anlagenanforderungen anhand von Beispielen. Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird dem Teilnehmer die Sachkunde bescheinigt - eine Voraussetzung für den Fachbetriebsnachweis des Unternehmens.
Informationen zum Kurs sowie rund um den Gewässerschutz erteilt Torsten Reimann vom Umweltzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig, Telefon 034383 612-21. Er berät Unternehmer auch, ob sie diesen Nachweis für ihr Tätigkeitsgebiet brauchen.