Schornsteinfeger, schwarz, Zylinder. Bild: www.amh-online.de
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Amtliche Bekanntmachung vom 11. Oktober 2023Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen in Streu- und Splitterberufen und außerhalb des Kammerbezirkes Leipzig - Änderung/Ergänzung

Gemäß § 106 Absatz 2 Satz 1 und § 106 Absatz 1 Nummer 10 Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2022 (BGBl. I S. 2009) in Verbindung mit § 3 der Besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (BRV ÜLU) beschließt die Vollversammlung auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses die in diesem Beschluss aufgeführten überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sowie die Übertragung zur Durchführung dieser Lehrgänge auf die ebenfalls in der Anlage zu diesem Beschluss benannten Bildungsträger.

Die am 30. Juni 2023 durch die Vollversammlung beschlossenen und am 14. September 2023 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigten Änderungen/Ergänzungen gelten für nachfolgend aufgeführte Berufe und die entsprechenden Lehrgänge: Augenoptiker, Schornsteinfeger und Zahntechniker.