Sonne. Bild: pixelio.de - Joujou
Joujou / pixelio.de

Die Energiewende mit dem Handwerk meistern: 3. Steigerung der Energieeffizienzziele durch Dreiklang aus öffentlichen Darlehen, Zuschüssen und steuerlichen Anreizen unterstützen

Die effiziente Nutzung von Energie ist "die" Stellschraube zur Minimierung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung des Ausstoßes von CO2-Emissionen. An dieser Stelle spielt der Gebäudebereich, mit einem Anteil von zrika 40 Prozent am Gesamtenergieverbrauch, eine wesentliche Rolle. Aber auch die Erschließung von Effizienzpotentialen im Gewerbe bieten erhebliche Einsparmöglichkeiten.

3.1 Förderung der energetischen Gebäudeertüchtigung (Neubau/Sanierung) als wesentliche Stellschraube ausbauen

Von den zirka 39,6 Millionen Wohneinheiten in Deutschland wurden 75 Prozent vor 1979 und somit vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet. Wenn man davon ausgeht, dass bei der energetischen Altbausanierung Einsparungen von teilweise mehr als 80 Prozent möglich sind, so wird deutlich, welch enormes Einsparpotenzial im Gebäudebereich liegt.

Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung erhöhen!

Um dieses Potenzial zu erschließen, müssen die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung kurzfristig auf mindestens zwei Milliarden Euro jährlich angehoben werden. Nach Berechnungen der Deutschen Energieagentur sind bis 2020 sogar fünf Milliarden Euro jährlich erforderlich, um die Sanierungsrate von ein Prozent auf die, für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, notwendigen 2,5 Prozent zu steigern.

Die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel ist aufgrund des Hebeleffektes auch aus haushaltstechnischer Sicht sinnvoll, da die Zuschüsse nur zwölf Prozent der Investitionen ausmachen. Aus den so initiierten Gesamtinvestitionen ergeben sich unter anderem zusätzliche staatliche Einnahmen durch Steuern und Sozialbeiträge sowie positive Beschäftigungseffekte.

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über zinsvergünstigte Darlehen beziehungsweise direkte Zuschüsse muss beibehalten und attraktiver gestaltet werden. Auch ist sicherzustellen, dass zukünftig die Förderung von Einzelmaßnahmen weiterhin möglich ist.

Steueranreize zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Neben Krediten und Zuschüssen müssen steuerliche Anreize die Förderung der energetischen Gebäudesanierung als dritte Säule ergänzen. Ein geeignetes Instrument dafür ist die Weiterentwicklung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG.

Für Kredite, Zuschüsse und steuerliche Anreize gilt in gleichem Maße: keinesfalls dürfen nur anspruchsvolle Komplettmaßnahmen gefördert werden.

Dies ist im Hinblick auf die spezifische Situation in Ostdeutschland von besonderer Bedeutung. In den zurückliegenden 20 Jahren wurden bereits viele Gebäude saniert. Auf Grund der daraus resultierenden wirtschaftlichen Belastung der Eigentümer sowie der durchschnittlichen Nutzungsdauer der einzelnen Bauteile, sind umfassende Energiesparmaßnahmen oft weder möglich noch sinnvoll.

Das Bauen beziehungsweise die Sanierung von Gebäuden sind komplexe Maßnahmen, bei denen neben der Energieeffizienz andere Themen, wie Denkmalpflege, Nutzung nachwachsender und einheimischer Rohstoffe, Vermeidung gesundheitlicher Belastungen oder der demographische Wandel, nicht vernachlässigt werden dürfen.

3.2 Praxisnahe Lösungen für die Steigerung der Energieeffizienz in Handwerksbetrieben gezielt fördern

In vielen Unternehmen sind Einsparpotenziale bis zu 30 Prozent realisierbar. Um diese zu erschließen, bieten sich vielfältige Maßnahmen, angefangen bei der Optimierung der Produktionsabläufe, über die Abwärmenutzung bis hin zur Investition in neue und effiziente Anlagentechnik an. Prämisse hierbei ist jedoch immer: Die grundsätzliche Amortisation der Investition in die Effizienzmaßnahmen.

Die bisher zur Verfügung stehenden Förderinstrumente - Beratungsförderung und zinsvergünstigte Darlehen des KfW-Sonderfonds Energieeffizienz - sollten unbedingt um eine Zuschussvariante ergänzt werden.

Zudem sollte bei der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz im Rahmen der Investitionszulage die Beschränkung auf das verarbeitende Gewerbe entfallen.