Datenschutzbeauftragter im Betrieb
6. Juni 2007 | Jeder Betrieb in dem personenbezogene Daten EDV-gestützt von mehr als vier Beschäftigten bearbeitet werden, müssen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 4f) einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Handwerkskammer zu Leipzig startet am 7. September einen berufsbegleitenden Sach- und Fachkundelehrgang für diese Datenschutzbeauftragten. In 40 Stunden werden praxisnah die notwendigen rechtlichen und technischen Grundkenntnisse vermittelt.
Mehr Informationen im Internet unter www.hwk-leipzig.de/kurse und unter Telefon 034291 30-161, Ansprechpartnerin ist Christine Hermann.