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Datenklau: Firmendaten an private E-Mail weiterleiten

Archivbeitrag | Newsletter 2017

Die aktuell gute konjunkturelle Lage im Handwerk resultiert bei vielen Betrieben in einer hohen Auftragsauslastung. Bei Fach- und Führungskräften resultiert diese Entwicklung oft in vollen Terminkalendern und Stress. Es dürfte daher keine Seltenheit sein, wenn sich Angestellte betriebliche Unterlagen per E-Mail nach Hause weiterleiten, um Dokumente für Geschäftspartner noch schnell fertigzustellen. Der Kunde ist schließlich König.

Grundsätzlich sind Chefs über solches Engagement sicher nicht verärgert (sollten es aber auch nicht fördern). Arbeitnehmer müssen diese Vorgehensweise jedoch vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber absprechen, sonst können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
 

Einverständnis des Vorgesetzten einholen!

Wird ein Firmenrechner für die feierabendlichen Zusatzschichten genutzt, ist die Sache nicht ganz so dramatisch. Wenn jedoch Firmendaten wie Kundeninformationen oder Umsatzlisten ohne Absprache an einen privaten E-Mail-Account weitergeleitet werden, kann das gefährlich werden. Erstens sind private Accounts oft schlechter gegen Cyberkriminalität gesichert als betriebliche IT-Einrichtungen. Zweitens werden die Daten unzulässig vom eigenen Betrieb entwendet. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts darf sich ein Arbeitnehmer ohne Einverständnis des Arbeitgebers derlei Unterlagen nicht aneignen.

Noch bedenklicher wird es, wenn betriebliche Unterlagen im Anschluss für betriebsfremde Zwecke genutzt werden. Bekommt der Chef davon Wind, kann er eine außerordentliche Kündigung aussprechen, weil der Arbeitgeber gegen arbeitsvertragliche Geheimhaltungs- und Rücksichtnahmepflichten verstoßen hat.