Besorgter Unternehmer im Büro. Bild: BullRun / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2022Darlehensprogramme für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

Zwar sind Handwerksbetriebe in der Regel vor Ort verankert und erbringen einen Großteil ihrer Leistungen in Mitteldeutschland und der Bundesrepublik, dennoch können auch Unternehmen in der Region Leipzig im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg von Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, Schließungen von Produktionsstätten beziehungsweise gestiegenen Energiekosten betroffen sein, woraus vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten resultieren.

Betroffene können in diesen Fällen auf spezielle Bürgschaften der Bürgschaftsbanken zurückgreifen und entsprechende Förderprogramme der KfW nutzen. Die Betriebsberatung der Handwerkskammer unterstützt hierbei.
 

Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe oder weggebrochene Absatzmärkte?

Um die Förder- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein und dürfen zum 31. Dezember 2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der EU-Definition in Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)) gewesen sein.

Als Antragsvoraussetzung müssen Betriebe zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Ukraine, Belarus, Russland). Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre in den Märkten Ukraine, Belarus, Russland mindestens 10 Prozent des durchschnittlichen Gesamtumsatzes beträgt.
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland.
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte, die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen.
     

Die KfW unterscheidet drei Programmvarianten:

Das Sonderprogramm Mittelstand richtet sich an Unternehmen, die mindestens über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von zwei vollständigen Geschäftsjahren verfügen. Sollte für das Geschäftsjahr 2021 noch kein Jahresabschluss verfügbar sein, können Unternehmen bei der Antragstellung die Betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) per Dezember 2021 beifügen.

Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Hausbank wird diese zum Beispiel Wert darauf legen, dass das antragstellende Unternehmen keine ungeregelten Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen hat. Zudem sollte die 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit die 10-Prozent-Marke nicht übersteigen. Bei Förderanträgen von mehr als drei Millionen Euro Fördersumme bietet die KfW den Hausbanken ein beschleunigtes Prüfverfahren an. Hierbei werden erhöhte Anforderungen an die 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit (maximal 2,8 Prozent) und sonstige wirtschaftliche Kennzahlen gestellt.

Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 100 Millionen Euro, ist aber begrenzt auf 15 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes gemäß den letzten drei vorliegenden Jahresabschlüssen oder 50 Prozent der Energiekosten in den 12 Monaten vor dem Monat der Antragstellung. Zusätzliche prozentuale Betragsbegrenzungen gibt es für Kreditbeträge oberhalb von 25 Millionen Euro.

Im Vergleich zu den KfW-Standardprogrammen für KMU wird potenziellen Kreditnehmern eine erhöhte Haftungsfreistellung (80 statt 50 Prozent) eingeräumt. Allerdings sind die Darlehen banküblich zu besichern; die erhöhte Haftungsfreistellung wird sich in der Regel nicht sicherheitsmindernd bemerkbar machen, sondern eher dafür sorgen, dass die Hausbank überhaupt Interesse an der Kreditvergabe hat.

Dies dürfte insbesondere bei vergleichsweise schlechten Bonitäten in Kombination mit einer niedrigen Besicherungsklasse der Fall sein. Denn abweichend von den KfW-Standardprogrammen wird die Haftungsfreistellung wohl auch für die beiden schlechtesten Preisklassenkombinationen gewährt, wenn auch zu einem höheren Endkreditnehmerzinssatz (EKN). Da die Bepreisung nach dem allseits bekannten Risikogerechten Zinssystem (RGZS) erfolgt, hängt der jeweilige EKN sowohl von der Bonität als auch der Besicherung des Antragstellers ab. Damit werden sich die Zinssätze analog zum Kapitalmarkt entwickeln und permanent angepasst. Vor diesem Hintergrund kann es sich für Handwerksbetriebe durchaus lohnen, den Einsatz einer Bürgschaft der Bürgschaftsbanken in Betracht zu ziehen.

Der Bürgschaftshöchstbetrag wurde für die Ukraine-Hilfen verdoppelt (statt 1,25 Millionen nun 2,5 Millionen Euro) und greift sowohl für die Verbürgung von Investitions- als auch Betriebsmittelkrediten.

Die Bürgschaftshöhe wurde auf maximal 80 Prozent festgelegt und kommt damit bei der Hausbank einer werthaltigen Sicherheit in Höhe von 80 Prozent gleich.

 

Mehr Informationen

Unter www.hwk-leipzig.de/ukraine bündelt die Handwerkskammer deshalb Informationen zu regionalen Hilfsangeboten für Geflüchtete aus der Ukraine aber auch zu Fragen rund um die Beschäftigung von Flüchtlingen bis hin zu den Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und deren Auswirkungen auf das sächsische Handwerk.

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