Dachdecker
contrastwerkstatt / fotolia.com

Dachdeckerhandwerk

Grundbeitrag zur Berufsausbildung

Auch im Dachdeckerhandwerk müssen Betriebe, die keine gewerblichen Arbeitnehmer haben und bislang nicht beitragspflichtig waren, einen Grundbeitrag zur Berufsbildung von mindestens 55 Euro im Monat aufbringen.

Rechtsgrundlage ist § 7 Ziffer 1 Satz 3 des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde am 3. November 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gilt rückwirkend. Die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks verlangen den Beitrag ab 1. Juli 2015.

Den Text des Tarifvertrages gibt es im Internet unter www.bundesanzeiger.de. Weitere Informationen gibt es über die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk www.lakdach.de.



richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de

scherf-katja www.foto-zentrum-leipzig.de

Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-212

Fax 0341 2188-25212

scherf.k--at--hwk-leipzig.de