Gebäudereinigerhandwerk
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Branchenmindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk wird an allgemeinen Mindestlohn angepasst

Die Tarifparteien des Gebäudereinigerhandwerks, die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks, haben nach dem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren zum gesetzlichen Mindestlohn festgelegt, dass sie den Branchenmindestlohn ab 1. Januar 2015 der gesetzlichen Regelung anpassen.

Lohngruppe I: 8,50 Euro statt 8,21 Euro

Am 8. Juli 2014 wurde deshalb ein neuer Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen. Damit wird der Mindestlohn (Lohngruppe I) ab 1. Januar 2015 statt wie zunächst vorgesehenen 8,21 Euro dann 8,50 Euro betragen. Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages wird bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.

Nach der Vereinbarung gelten für die Lohngruppen 1 (im Wesentlichen Innenreinigung) und die Lohngruppe 6 (im Wesentlichen Außenreinigung) folgende Mindestlöhne:

Mindestlohn GebäudereinigerOstWest (einschließlich Berlin)
ab 1. Januar 20147,96 Euro
10,31 Euro
LG 1
LG 6
9,31 Euro
12,33 Euro
LG 1
LG 6
ab 1. Januar 2015
(bis 31. Dezember 2015)
8,50 Euro
10,63 Euro
LG 1
LG 6
8,50 Euro
12,65 Euro
LG 1
LG 6

Wenn das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit zustimmt - wovon auszugehen ist - gilt der Branchenmindestlohn zwingend für alle Betriebe des Gebäudereinigerhandwerks unabhängig von einer Mitgliedschaft in Innungen, Verbänden oder Gewerkschaften.

Nähere Informationen zum Tarifvertrag gibt es unter www.die-gebaeudedienstleister.de.

Mindestlohn ab 2015