Fachmann arbeitet an einer Wärmepumpe. Bild: stock.adobe.com / Tomasz Zajda
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Bis zu 5.000 Euro Förderung für Wärmepumpenschulungen

Viele Immobilienbesitzer wollen weg von fossiler Energie. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen ist durch die Preisturbulenzen der vergangenen Monate noch einmal angestiegen. Handwerksbetriebe, die in diesem Bereich arbeiten, gehören zu den gefragtesten Unternehmen in Deutschland. Zudem soll mit dem flächendeckenden Einsatz von Wärmepumpen die Energiewende im Gebäudesektor vorangetrieben werden.

Kann jeder Fachbetrieb eine Wärmepumpe einbauen?

Doch es fehlen viele Fachleute, um die Planung und Installation der Geräte vorzunehmen. So ist beispielsweise nicht jeder Fachbetrieb aus dem Heizungs-, Sanitär- und Klimabereich mit der Wärmepumpentechnologie vertraut. In der Vergangenheit war die Nachfrage nach Öl- und Gasheizungen schließlich auf hohem Niveau. Die Spezialisierung auf Planung, Installation und Wartung von Wärmepumpen war deshalb betriebswirtschaftlich nicht immer sinnvoll. Nun aber wird dieses Know-how dringend gebraucht, wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen will.
 

Fachleute für Beratung, Planung und Installation von Wärmepumpen aktivieren

Der Bund will mit einer Qualifizierungsoffensive neues und bestehendes Personal für die wachsende Nachfrage fortbilden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat deshalb das "Aufbauprogramm Wärmepumpe" (BAW) auf den Weg gebracht. Über das Förderprogramm sollen ab April 2023 jährlich mindestens 17.500 Handwerker sowie ca. 3.000 Fachplaner und Energieberater qualifiziert werden. Die Profis können bis zu 5.000 Euro für die Fortbildung in Anspruch nehmen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass 2024 mindestens 500.000 Wärmepumpen jährlich von Expertinnen und Experten installiert werden können.
 

Förderung für Profis aus den Bereichen SHK, Elektrotechnik, Schornsteinfeger

Das am 1. April 2023 offiziell gestartete Programm fördert Schulungen zur Auslegung und Installation von Wärmepumpen im Gebäudebestand. Darüber hinaus soll als praxisnahe Qualifizierungsmaßnahme ein Vor-Ort-Coaching ("training-on-the-job") zu Wärmepumpen im Bestand für Handwerksbetriebe gefördert werden. Abgewickelt wird die Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen zu den Anforderungen an Dauer und Inhalt der förderfähigen Schulungen werden demnächst auf der BAFA-Webseite zur Verfügung gestellt.
 

Gefördert werden die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Diese Maßnahmen umfassen

  • Schulungen und/oder
  • ein Coaching an der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Externen (fachkundige Person) beim zu qualifizierenden Unternehmen vor Ort zum Einbau bzw. zur Einstellung und Einregulierung der Anlage.

Hinweis: Die Ausgaben für Schulungen und Coaching sind nur dann förderfähig, wenn diese bei Unternehmen und Bildungsträgern durchgeführt werden, die für das Förderprogramm beim BAFA auf der öffentlichen Liste aufgeführt sind. Diese Liste befand sich zum Redaktionsschluss des Newsletters noch im Aufbau und wird demnächst unter www.bafa.de veröffentlicht.

  • Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.
  • Coachings werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller / Antragstellerin kann höchstens ein Coaching gefördert werden.
  • Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller / Antragstellerin begrenzt. Weitere Informationen werden demnächst unter www.bafa.de zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen des Förderprogramms dürfen Schulungen und Coaching-Maßnahmen nur von Unternehmen und Bildungsträgern angeboten werden, die für das Förderprogramm beim BAFA auf der öffentlichen Liste aufgeführt sind. Weitere Informationen dazu lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor, werden aber demnächst unter www.bafa.de veröffentlicht.

Antragsberechtigt für Schulungen sind Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima sowie Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung weiterhin Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten. Die Unternehmen müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Damit zielt das Förderprogramm hauptsächlich auf Meister und Gesellen der oben genannten Gewerke.

Sie können Anträge mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab 1. April 2023 bis einschließlich 30. September 2025 beim BAFA stellen. Dafür wird demnächst ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung gestellt, das unter Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos beim BAFA eingereicht werden muss.

Hinweis: Die Qualifizierungsmaßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde.

Die Antragstellung ist für Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland möglich. Damit können die Coachings durch Unternehmensangehörige, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der genannten Gewerke verfügen, in Anspruch genommen werden.

Sie können Anträge mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab 1. April 2023 bis einschließlich 30. September 2025 beim BAFA stellen. Dafür wird demnächst ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung gestellt, das unter Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos beim BAFA eingereicht werden muss.

Hinweis: Wie bei den Schulungen dürfen auch Coachings im Rahmen der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde.

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Sven Börjesson

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