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Archivbeitrag | Newsletter 2014"Bildungsprämie": 85 Millionen Euro für die berufliche Weiterbildung

Mit dem bundesweiten Förderprogramm "Bildungsprämie" erhalten aufstiegsorientierte Handwerker seit 2008 Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung. 250.000 Mal wurde die Prämie seit dem Start ausgegeben. Seit 1. Juli 2014 läuft eine neue Förderrunde in der 85 Millionen Euro vor allem für Personen zur Verfügung stehen, die bisher aus finanziellen Gründen auf eine Weiterbildung verzichtet haben.

Maximal 50 Prozent der Weiterbildungskosten werden erstattet

Von der Bildungsprämie profitieren Selbstständige und Angestellte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro verfügen.

Mit der Prämie werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren erstattet, jedoch maximal 500 Euro da die Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro kosten darf.

Vor der Weiterbildung: Prämienberatung

Eine Besonderheit der Bildungsprämie ist die Prämienberatung. Wer den Gutschein nutzen will, muss sich vorher an eine der Beratungsstellen in ganz Deutschland (www.weiterbildungsprämie.info) wenden.

Dort werden in einem Beratungsgespräch die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen. Im Anschluss wird der Prämiengutschein ausgegeben, beim Bildungsträger eingereicht und die Teilnehmer erhalten eine reduzierte Rechnung.

Mehr Informationen zur Bildungsprämie und zum Antragsverfahren gibt es unter www.bildungspraemie.info.

Prämiengutschein für Kurse der Handwerkskammer nutzbar

Auch für verschiedene Kurse aus dem Weiterbildungsangebot der Handwerkskammer zu Leipzig kann der Prämiengutschein genutzt werden.

Die Bildungsprämie wird vom Bundesbildungsministerium und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

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Katrin Hauk

Bildungsakademie Handwerk

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