Betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation für Lehrlinge
Vielfalt ist die eine gute Vorraussetzung für eine berufliche Karriere. Was für jeden persönlich gilt, gilt auch für das gesamte Handwerk. Wie kein anderer Wirtschaftszweig hält das Handwerk eine Fülle von Karrierebausteinen bereit.
Wer schon während seiner Ausbildung tiefer in die berufsspezifische Materie einsteigen oder sich berufsübergreifende Zusatzkenntnisse aneignen möchte, um seine Startchancen auf dem Arbeitsmarkt nach der Ausbildung zu verbessern, ist mit der „Kaufmännischen Zusatzqualifikation“ gut bedient.
Das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer zu Leipzig bietet diese Zusatzqualifikation für Auszubildende aller Gewerke mit vier verschiedenen Modulen an.
| Liste der nächsten Kurstermine
| 100-Prozent-Förderung durch Freistaat Sachsen und Europäische Union
| Jedes Modul kann unabhängig absolviert werden schließt mit einem Zertifikat ab.
Module der Betriebswirtschaftlichen Zusatzqualifikation
Betrieb und Gesellschaft
80 Unterrichtseinheiten
Aufbau und Entwicklung einer geeigneten Unternehmensorganisation bei Gründung und Übernahme, Erstellung und Beurteilung von Marketingkonzepten, Finanzierung
Strategiebildung im Unternehmen
75 Unterrichtseinheiten
Unternehmensrechtsformen, Vermeidung nachteiliger Rechtsfolgen für das Unternehmen, Maßnahmen zur Erfüllung der Steuerpflicht, Einstellung von Mitarbeitern
Grundlagen betrieblicher Leistungsermittlung
60 Unterrichtseinheiten
Unternehmens- und Umfeldanalyse, Auswahl und Instrumente zur Unternehmensbeurteilung und -planung, Erfolge planen und feststellen
EDV-Wissen – Buchhaltung mit Lexware
40 Unterrichtseinheiten
Überblick das Buchführungsprogramm „Lexware“, Belege erstellen, prüfen und kontieren, Buchen von Geschäftsvorfällen, Kassenbuch führen und prüfen, Lohnabrechnungen
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Vorteile für Auszubildende: Mitten in der Ausbildung, voll im Stoff. Und doch kann die Ausbildung nie so vielfältig sein wie der künftige Berufsalltag mit seinen Spezialisierungen und Besonderheiten. Egal, wo eine Lehre absolviert wird – in Industrie und Handel, Handwerk oder in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft – mit einer geförderten Zusatzqualifikation erwirbt man zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten, die nicht zuletzt die Chancen auf einen interessanten Arbeitsplatz erhöhen. Sachsen und die EU fördern für alle Auszubildenden in Sachsen den Erwerb von Zusatzqualifikationen, die die Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes mit den persönlichen Interessen verknüpfen helfen.
Vorteile für Unternehmen: Fachleute werden auch in Sachsen zunehmend heiß umworben. Andererseits wird häufig darüber geklagt, dass in der dualen Ausbildung nicht immer alle Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die der aktuelle Arbeitsmarkt mit seiner zunehmenden Spezialisierung verlangt. Ausbildungsbetriebe können ihre Auszubildenden auf dem Weg zu qualifizierten Fachleuten unterstützen. Sie sollten ihre Schützlinge ermuntern, sich schon während der Ausbildung weiter zu qualifizieren. Zusätzliches Wissen und Können machen fit für den sächsischen Arbeitsmarkt der Gegenwart und der Zukunft. Das nutzt allen!
Berufsübergreifende Kompetenzen, individuelle Qualifikationen
Künftig werden in der Wirtschaft vielseitig gebildete Fachkräfte benötigt, die nicht nur in ihrem Spezialgebiet fähig sind, sondern auch auf berufsübergreifende Kompetenzen zurückgreifen können. Der Bedarf an Zusatz- und Aufbauqualifikationen wird deshalb tendenziell größer werden.
Für die Auszubildenden ist mit dem Erwerb dieser Zusatzfähigkeiten eine stärkere Differenzierung in ihrem Berufsfeld gemäß ihres individuellen Fähigkeitsprofils möglich, gerade auch im Hinblick auf eine Aufstiegsorientierung für die leistungsorientierte Handwerker. Außerdem wird mit dem Input aus der Zusatzqualifikation die Verzahnung mit anderen Bildungsbereichen erleichtert, auch quer zu den Bildungsniveaus, zum Beispiel zum Gesellenbrief und zum Bachelor oder Diplom.
Spezifische Bedarfe der Unternehmen werden berücksichtigt
Durch die Vermittlung von Zusatzqualifikationen über die geltende Ausbildungsordnung hinaus, kann die Berufsausbildung an die spezifischen Anforderungen der Unternehmen angepasst werden. Ausbildungsbetrieb und Lehrling sollten daher gemeinsam überlegen, welche Zusatzkurse genutzt werden können.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit fördert diese Lehrgänge zu 100 Prozent mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Dabei werden nur Auszubildende gefördert, die sich in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis im Freistaat Sachsen befinden.
Schon gewusst?
Zusatzqualifikationen dienen nicht nur der Flexibilisierung der Berufsausbildung. Die Angebote sind häufig auch Vorläufer für Neuordnungen von Berufsbildern.
Weil gesetzliche Neuordnungsverfahren jedoch mitunter längere Abstimmungs-, Entwicklungs- und Evaluierungsprozesse erfordern, werden für die Übergangszeit regelmäßig bedarfsgerechte Zusatzqualifikationen erarbeitet, welche die Ausbildung ergänzen. Sie sind ein sinnvolles Instrument dafür, die Berufsausbildung flexibel und aktuell zu halten und Nachwuchskräfte rechtzeitig auf kommende Änderungen in ihren Berufsfeldern vorzubereiten. Die Betriebe schätzen zudem die größere Gestaltungsfreiheit bei Ausbildungsinhalten und die schnelle Integration neuer Qualifikationsanforderungen in die Ausbildung.
Zusatzqualifikationen zeigen insofern auch Trends in der Entwicklung der Berufsausbildung an. Sie fördern die Spezialisierung, die Erweiterung der berufsbezogenen Kenntnisse oder Verzahnung von Berufsausbildung und Studium, die Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie die Verzahnung von Aus- und Weiterbildung.