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Bessere Förderung für berufliche Karriere ab 1. Juli

30. Juni 2009 | Ab dem 1. Juli 2009 tritt das geänderte Gesetz zur Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) in Kraft. Das deutlich verbesserte sogenannte Meister-BAföG bietet noch höhere Anreize sich fortzubilden. So besteht künftig auch ein Rechtsanspruch auf Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde.

Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Zudem ist eine Leistungskomponente für diejenigen eingebaut, die eine Fortbildung bestanden haben: Bei erfolgreich abgelegter Prüfung werden 25 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
 

Familien werden stärker unterstützt

Durch die neuen Regelungen werden insbesondere Familien noch stärker finanziell unterstützt: Der Kinderzuschlag wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst. Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind pro Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben.
 

Verbesserungen für Existenzgründer

Aber auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer sich innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung selbstständig macht und einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten.

Beantragen können das "BAföG" Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Handwerksmeister und Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss haben. Eine Altersgrenze besteht nicht.
 

Anträge auf Meister-BAföG bei der Handwerkskammer stellen

Anträge auf Meister-BAföG sind bei der AFBG-Stelle der Handwerkskammer zu Leipzig zu stellen. Die Berater helfen Betrieben und Mitarbeitern bei allen Fragen rund um Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gern weiter.
 

2009 bereits 213 Förderanträge in der Region Leipzig bewilligt

Im Direktionsbezirk Leipzig sind in diesem Jahr bereits 213 Anträge auf Meister-BAföG durch die zuständige Antragsstelle Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) der Handwerkskammer zu Leipzig bewilligt worden. Das Darlehensvolumen zum beträgt 380.000 Euro. Fast 180.000 Euro wurden zudem als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgereicht.

Informationen und Beratung zum Meister-BAföG gibt es bei den Ansprechpartnern der Handwerkskammer unter Telefon 0341 2188-421.

Pressemitteilung vom 30. Juni 2009

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

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Hagen Reißmann

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