Auszubildende mit Lehrmeister in der Kfz-Werkstatt. Bild: stock.adobe.com / goodluz
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Berichtshefte und Ausbildungsnachweis

Jeder Auszubildende hat nach dem Berufsbildungsgesetz § 14 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit der für den jeweiligen Beruf verbindlichen Ausbildungsordnung schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. In der Vergangenheit wurde der Nachweis meistens handschriftlich geführt. Da digitale Medien aber auch die Berufsausbildung dominieren, lässt sich der Ausbildungsnachweis auch elektronisch führen. Ob analog oder digital muss im Ausbildungsvertrag vor Ausbildungsbeginn festgelegt werden. Ein Wechsel ist jedoch auch während der Ausbildungszeit möglich, muss aber schriftlich fixiert werden.
 

Dokumentation der Lehre im Betrieb, in der Berufsschule und im Bildungszentrum

Während der gesamten Ausbildungszeit muss der Berufsnachwuchs regelmäßig, mindestens aber wöchentlich ein Berichtsheft stichwortartig führen. Das gilt sowohl für die praktische Ausbildung im Betrieb, als auch für die überbetriebliche Ausbildung im Bildungszentrum und auch für den Unterricht in der Berufsschule. Die Berichtshefte  erhält der Lehrling grundsätzlich vom Ausbildungsbetrieb kostenlos. Die Ausbildungsverantwortlichen müssen den angehenden Profis zudem Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Und natürlich müssen Ausbilderin oder Ausbilder das Berichtsheft regelmäßig durchsehen.
 

Berichtsheft sorgfältig und kontinuierlich führen!

Das Berichtsheft ist grundsätzlich in der Form des sogenannten Ausbildungsnachweises zu führen. Es genügt daher, die täglich ausgeführten Arbeiten und Lehrinhalte mit berufsspezifischen Formulierungen stichwortartig niederzuschreiben. Unvollständige beziehungsweise fehlende Ausbildungsnachweise stellen eine Vertragsverletzung des Lehrlings dar, die den Ausbildungsbetrieb zur Abmahnung und im Extremfall zur Kündigung berechtigen kann. Zudem können mangelhaft geführte Ausbildungsnachweise eine Nichtzulassung zur Gesellenprüfung zur Folge haben.
 

Beleg des Ausbildungsverlaufes

Manchmal kommt es im Verlauf der Ausbildungszeit zu Unstimmigkeiten oder sogar Streitigkeiten zum Inhalt der Ausbildung. Dann kann der Ausbildungsnachweis als Beleg des Ausbildungsverlaufes auf der Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplanes dienen. Es ist also im Interesse jedes Ausbildungsbetriebes, wenn die Kontrolle der Führung des Berichtsheftes regelmäßig erfolgt, um sicher zu gehen, dass alle wesentlichen Ausbildungsinhalte vermittelt worden sind.

Der Ausbildungsbetrieb kann vom Auszubildenden im Rahmen seines Weisungsrechtes darüber hinaus auch die Führung ausführlicher Ausbildungsberichte verlangen, diese sind jedoch nicht Zulassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung.

 

 

„BLok – das digitale Berichtsheft“ – kostenfrei nutzen

Die Handwerkskammer zu Leipzig fungiert seit 2022 als Systemanbieter des Online-Berichtsheftanbieters „BLok – das digitale Berichtsheft“. Die Ausbildungsbetriebe erhalten dadurch einen kostenfreien Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Die Lizenzgebühren werden durch die Handwerkskammer abgeführt. 

Ausbildungsbetriebe können über das Online-Formular ihr Interesse am digitalen Berichtsheft bekunden. Danach meldet sich das Expertenteam der Kammer für indivduelle Absprachen beim Betrieb. 

Wer sich für die digitale Variante entscheidet, kann die Entwicklung der Auszubildenden besonders übersichtlich darstellen und profitiert von diversen Vorteilen. Weil die Eingaben per PC, Tablet oder Smartphone erfolgen, gehören unleserliche Handschriften zum Beispiel der Vergangenheit an. Zudem können Lehrlinge digitale Fotos oder Abbildungen einbinden.

Für die Betriebe verspricht BLok verbesserte Kontrollmöglichkeiten und eine erleichterte Verwaltung durch den jederzeit möglichen Zugriff auf die Ausbildungsnachweise. Erinnerungsfunktionen weisen Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder auf offene Berichte hin.

Mehr Informationen

 BLok-Testsystem (demo.bps-system.de/blok)
 BLok-Infos für Ausbildungsbetriebe
(online-ausbildungsnachweis.de)

 BLok-Handbuch (bps-system.de/blok-berichtsheft)

 

BLok - Das Online-Berichtsheft (Logo)

 

 


Ausbildungsbetriebe, die das digitale Berichtsheft nicht nutzen möchten, können natürlich gern die herunterladbare Alternativversion nutzen.





Interessenbekundung "Digitales Berichtsheft"

Wir haben Interesse an der kostenfreien Nutzung des Online-Berichtsheftes "BLok" für die Ausbildung in unserem Unternehmen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


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Die Handwerkskammer zu Leipzig verwendet die von Ihnen gemachten Angaben nur zur Kontaktaufnahme im Rahmen Einführung von "BLok – das digitale Berichtsheft". Die im Rahmen der Anmeldung gemachten Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig. Falls Sie nicht mehr wünschen, dass Ihre Kontaktdaten (z.B. Name und E-Mail-Adresse) zur Kontaktaufnahme genutzt werden, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen.


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