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Bei einer Teilprivatisierung der Stadtwerke Leipzig GmbH darf der Veräußerungserlös nicht alleiniges Entscheidungskriterium sein

5. November 2007 | Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig und die Handwerkskammer zu Leipzig begrüßen im Grundsatz die von der Stadtverwaltung beabsichtigte Teilprivatisierung der Stadtwerke Leipzig GmbH. Mit der Veräußerung eines 49,9-prozentigen Anteils der Stadtwerke Leipzig GmbH eröffnen sich neue Wege, den Konsolidierungskurs des Stadthaushaltes nachhaltig voranzutreiben und Investitionen in die Zukunft zu sichern.

Der bisher bekannt gewordene Veräußerungserlös von 520 Millionen Euro klingt interessant, kann aber ohne genaue Kenntnis der Gesamtheit des Vertragsinhalts nicht gewertet werden. Wichtig ist, inwieweit der Vertrag die Basis für eine langfristig angelegte strategische Partnerschaft - zum Nutzen aller Interessengruppen - bildet und die Belange der ansässigen Unternehmen und der Bürgerschaft angemessen berücksichtigt sind. Ziel muss es sein, das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Strom und Gas als einen wichtigen Standortfaktor zu verbessern, um die weitere positive Entwicklung des Wirtschaftsraumes Leipzig zu forcieren.

Bei der Vergabe von Aufträgen an Handwerk und gewerbliche Wirtschaft darf das regionale Engagement nicht nachlassen, denn nur so werden Arbeitsplätze in der Region gesichert. Die Kammern gehen davon aus, dass alle, die für die Teilprivatisierung verantwortlich zeichnen, weitergehende Informationen erhalten, um eine Bewertung des Vertragsinhaltes vornehmen zu können. Die endgültige Entscheidung und Verantwortung obliegt bekanntermaßen dem Leipziger Stadtrat.

Pressemitteilung vom 5. November 2007

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Dr. Andrea Wolter

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Hagen Reißmann

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