Geld / Euro-Banknote in einer Makroaufnahme. Bild: AB Visual Arts / stock.adobe.com
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Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"

Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ unterstützt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). In seinem Auftrag führt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) das Programm gemeinsam mit den Kammern durch.
 

Wer kann gefördert werden?

Begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung können einen Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen, wenn sie ihre Berufsabschlussprüfung mit besser als „Gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben. Ebenso ist es möglich, dass die Begabten von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden. Voraussetzung ist zudem für alle Antragsteller, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz, Elternzeit oder ähnliche Zeiten können zu einer Verlängerung dieser Frist führen.
 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, zur Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann) oder der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement.
 

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Zuschüsse für anspruchsvolle Weiterbildungen von jährlich bis zu 2.400 Euro beantragt werden. Insgesamt sind dies also bis zu 8.100 Euro. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der Kosten. Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgenommen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November des Vorjahres.

blümel-olaf-web2023 Marco Kitzing

Olaf Blümel

Berater Ausbildung

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