Der Start in die Selbständigkeit. Bild: aboutpixel.de - R. Schöttl
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Archivbeitrag | Newsletter 2011Bald kein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss mehr

Der Bundestag hat das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen" beschlossen. Damit treten vermutlich bereits am 1. November 2011, eventuell sogar früher, Einsparungen beim Gründungszuschuss in Kraft.

Die Entscheidung wurde seitens der Bundesregierung mit der positiven Arbeitsmarktentwicklung begründet. Man wolle die arbeitsmarktpolitischen Instrumente neu ausrichten. Wer noch vom Gründungszuschuss in seiner alten Form profitieren möchte, hat also nicht mehr viel Zeit.

Änderungen im Überblick

  • Gründungszuschuss wird in eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit umgewandelt.
  • Kürzung des jährlichen Budgets für Gründungszuschüsse von 1,8 Milliarden Euro auf 400 Millionen Euro.
  • Förderung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld I plus 300 Euro Sozialversicherungspauschale pro Monat) wird von neun auf sechs Monate reduziert.
  • Zum Zeitpunkt der Gründung muss nun ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 150 Tagen vorliegen (vorher 90).