Mann im Auto. Bild: auremar / stock.adobe.com
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Ausnahmen für das Handwerk bei der Tachographenpflicht

Archivbeitrag | Newsletter 2020

Anders als im Speditions- und Transportgewerbe sind gesetzlich vorgegebene Lenk- und Ruhezeiten im Handwerk in der Regel kein Problem. Fahrten zu Baustellen oder zum Kunden machen schließlich nur einen kleinen Teil der Arbeitszeit aus. Dennoch war zu befürchten, dass mit dem sogenannten EU-Straßenverkehrspaket Handwerksbetriebe zu ähnlich detaillierten Aufzeichnungen verpflichtet werden könnten wie die Spediteursbranche.

In einem jahrelangen politischen Tauziehen um dieses verkehrspolitische Streitthema hat sich die Handwerksorganisation vehement für pragmatische Ausnahmeregelungen für Handwerker starkgemacht.
 

Ausnahme für Handwerker im 100-km-Radius bleibt

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 21. Januar 2020 die Weichen nun so gestellt, dass zumindest ein Teil der Bäcker, Maler, Tischler, Dachdecker usw. von schärferen Regelungen – etwa der Nachrüstung von digitalen Fahrtenschreibern und der Dokumentation von Fahrtdauer und Ruhephasen – verschont bleiben dürften. 

Der ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass Handwerker, die Arbeitsmaterial oder Ware in einem Radius von 100 Kilometern um den Unternehmenssitz transportieren, auch weiterhin keinen Tachographen benötigen. Diese Ausnahme betrifft Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Auch Kleintransporter unter 3,5 Tonnen sollen weiterhin von der Tachografenpflicht ausgenommen bleiben. 

Problematisch wird es jedoch, sobald der unternehmerische Aktionsradius größer wird. Gerade bei Montagearbeiten ist das keine Seltenheit. Dann sind Unternehmer gezwungen, zu investieren. Neben dem Einbau der Fahrtenschreiber muss Zeit und Geld für Software und das regelmäßige Auslesen der Daten eingeplant werden. 

Ursprünglich war ein 150-Kilometer-Radius für die Handwerkerausnahmeregelungen geplant. Damit wären weitere Betriebe von den Verpflichtungen verschont geblieben. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an der Ablehnung der Mitgliedsstaaten. 
 

Leichte Entwarnung für Baufahrzeuge bis 44 Tonnen

Positiver ist, dass mit dem Kompromiss Ausnahmen für baugewerbliche Fahrzeuge auf den Weg gebracht werden sollen. Bis zu 44 Tonnen sollen auch hier in einem Aktionsradius von 100 Kilometern um den Firmensitz keine bürokratischen Zusatzauflagen zu befürchten sein. Bedingung ist, dass das Lenken der Fahrzeuge für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt. Das dürfte beim Gros der Handwerksbetriebe gegeben sein.

Bevor der Kompromiss mit den Neuregelungen beschlossen werden kann, steht noch eine endgültige Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Ministerrat aus. Beides soll nach derzeitigem Stand bis Ende Mai 2020 erfolgen.

Ansprechpartner für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer zur Tachographenpflicht sowie zu den Ausnahmeregelungen ist Stefan Lorenz.

Mehr Informationen

 www.zdh.de
Digitaler Tachograph: Verkehrsausschuss des Europaparlaments bestätigt Trilogergebnis – Zusammenfassung der handwerksrelevanten Inhalte des Kompromisses 
 

Übrigens: Grundsätzlich wird die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen bei internationalen Transporten künftig auf Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen ausgeweitet. Damit will die EU grundsätzlich für einen faireren Wettbewerb im europäischen Straßengüterverkehr sorgen.

lorenz-stefan-web2023 Marco Kitzing

Stefan Lorenz

Technischer Betriebsberater

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