Ein sicheres Wertpapier: Der Meisterbrief
DHKT / Handwerkskammer zu Leipzig

Aufstiegsfortbildungsförderung im Handwerk nach dem AFBG (Meister-BAföG)

Fachkräfte, die den Entschluss gefasst haben, eine Fortbildung im Handwerk zu  absolvieren, stehen oft vor der Frage, wie sie dieses Vorhaben finanzieren sollen. Wer beispielsweise einen Abschluss als Meister, Kaufmännischer Fachwirt (HWK) oder Betriebswirt (HWK) anstrebt, kann sich im Rahmen des Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetzes (AFBG) fördern lassen. Mit dem sogenannten Meister-BAföG wird die berufliche Qualifizierung unterstützt, damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses nicht an finanziellen Hürden scheitert.

Das Meister-BAföG ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Mit Darlehensteilerlassen werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss der Fortbildung und für den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Fortbildungen müssen mindestens 400 Stunden umfassen.
  • Teilzeitfortbildungen werden höchstens 48 Monate und Vollzeitmaßnahmen höchstens 36 Monate gefördert.
  • Der maximale Fördersatz für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt 10.226 Euro.
  • Das Meister-BAföG wird als rückzahlungsfreier Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent gewährt. Der Restbetrag wird als Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erbracht.
  • Es besteht die Möglichkeit, ein einkommens- und vermögensabhängiges Unterhaltsgeld bei Vollzeitmaßnahmen zu erhalten. Für Alleinstehende sind 697 Euro monatlich möglich, davon 238 Euro als Zuschuss.
  • Für Kinder bis zu deren zehnten Lebensjahr können Alleinerziehende monatlich 113 Euro Betreuungskosten erhalten.
  • Für die Erstellung des Meisterstücks werden 50 Prozent der Materialkosten bis zu einer Höhe von 1.534 Euro als reines Darlehen gewährt.
  • Bei bestandener Prüfung werden 25 Prozent des Restdarlehens erlassen.
  • Existenzgründern wird bis zu 66 Prozent des Restdarlehens erlassen, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer oder Lehrlinge einstellen.

Anträge auf Meister-BAföG sind bei der AFBG-Stelle der Handwerkskammer zu Leipzig einzureichen. Die Mitarbeiter der AFBG-Stelle beraten außerdem gern ausführlich.