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Anmeldung eines Lehrlings zur Berufsschule

Nach Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages meldet der Ausbildende (Betrieb) den Lehrling bei der zuständigen Berufsschule an. Die für Ihren Lehrling in Frage kommende zuständige Berufsschule erfahren Sie bei der sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig oder bei unseren Ausbildungsberatern.

Die Teilnahme am Berufsschulunterricht an der für den Lehrling zuständigen Berufsschule ist kostenlos. Für gegebenenfalls anfallende Fahrt- und Unterbringungskosten für die Teilnahme am Berufsschulunterricht muss der Lehrling selbst aufkommen. In Abhängigkeit von der Einkommenssituation des Lehrlings und seiner Sorgeberechtigten können durch den Lehrling Kostenzuschüsse für die Unterbringungskosten bei den zuständigen Landratsämtern beziehungsweise der zuständigen Stellen beantragt werden. Diese geben dazu ausführliche Beratung.

Der Ausbildungsbetrieb hat den Lehrling für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 BBiG). Betriebe, die ihren Lehrling vom Berufsschulbesuch abhalten, machen sich strafbar und können schadenersatzpflichtig gemacht werden. Die Ausbildungsvergütung ist für die Zeit der Freistellung (BBiG § 19) fortzuzahlen.

Für die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit gelten für jugendliche Lehrlinge (unter 18 Jahre) und volljährige Lehrlinge (ab 18 Jahre) unterschiedliche Regelungen.