Symbolbild Baustelle. Bild: John Gomez / stock.adobe.com
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Änderungsvorschläge für die Sächsische Bauordnung einreichen!

Archivbeitrag | Newsletter 2020

Noch bis zum 29. Mai 2020 können Sächsinnen und Sachsen über das Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Änderungsvorschläge zur Sächsischen Bauordnung einreichen. Gefragt sind dabei natürlich auch die Einschätzungen der ausführenden Bauunternehmen.

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung kommt damit der Vorgabe des aktuellen Koalitionsvertrages nach, die Bürgerinnen und Bürger bei Gesetzgebungsvorhaben der Staatsregierung zu beteiligen. Parallel wird derzeit an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden soll. Die eingereichten Vorschläge sollen in diesem Prozess in den Gesetzentwurf einfließen.
 

Bauordnung soll in dieser Legislaturperiode überarbeitet werden

Durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit soll sich die Bauordnung enger an den Bedürfnissen der Bürger orientieren. Ziel ist es, in der laufenden Legislaturperiode die Sächsische Bauordnung für ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiterzuentwickeln.

"Mit der geplanten Gesetzesänderung wollen wir vor allem die Chancen der Digitalisierung nutzen, wie zum Beispiel bei bauaufsichtlichen Verfahren. Daneben wollen wir in dem novellierten Gesetz den Holzbau sowie das serielle und modulare Bauen im Freistaat Sachsen befördern", kommentiert Staatsminister Thomas Schmidt.
 

Kostensenkung und Reduktion bautechnischer Anforderungen im Blick

Außerdem solle durch eine bundesweit einheitliche Weiterentwicklung und Harmonisierung des Bauordnungsrechts künftig Baukosten gesenkt werden. Auch Vorschläge zur Erleichterung von Verfahren und Reduzierung bautechnischer Anforderungen sind gefragt.

Das Beteiligungsportal ist unter  buergerbeteiligung.sachsen.de abrufbar. Über den Punkt "aktueller Gesetzestext der Sächsischen Bauordnung" können Stellungnahmen und Vorschläge zur Bauordnung eingereicht werden. Um Beiträge, Kommentare und Stellungnahmen für alle aktuellen Beteiligungsverfahren im Beteiligungsportal des Freistaates einreichen zu können, müssen sich Nutzer zuvor registrieren.

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Sven Börjesson

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