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Archivbeitrag | Newsletter 2019Adressbuchschwindel und sinnlose Registereintragungen

Dubiose Geschäftemacher versuchen seit Jahren mit sinnlosen Eintragungen in Online-Datenbanken, Branchen- oder Messeverzeichnissen Unternehmer um ihr Geld zu bringen. Adressbuchschwindel heißt die Masche, bei der mit amtlich aussehenden Schreiben vorgegaukelt wird, dass ein Abgleich von Unternehmensdaten stattfinden soll. Wer auf die Schreiben reagiert, bekommt dann aber eine hohe Rechnung gestellt.
 

Abzocke mit dem "Leistungsverzeichnis für das Deutsche Handwerk"

Aktuell sind Betriebe gut beraten, nicht Schreiben vom "Leistungsverzeichnisses für das Deutsche Handwerk" zu ignorieren. Die Offerte des "LVZ-Handwerk" landet derzeit in den Briefkästen vieler Betriebe. Auch hier wird der Eindruck vermittelt, dass bestehende Unternehmensdaten für dieses Branchenregister auf Aktualität geprüft werden sollen. Im "Kleingedruckten" wird jedoch versteckt, dass bei der Rücksendung des Formulars ein Zwei-Jahres-Abonnement über 1.475 Euro abgeschlossen wird.
 

Nicht reagieren und Belegschaft für Betrügereien sensibilisieren

"Wer Geld und Nerven sparen will, sollte überhaupt nicht reagieren und den Brief einfach wegwerfen", rät Katja Scherf, Justiziarin bei der Handwerkskammer. "Zudem ist es sinnvoll, die Belegschaft für derlei Betrügereien zu sensibilisieren, damit niemand leichtfertig Formulare zurückfaxt. Denn dann steht Ärger ins Haus. Meist werden horrende Kosten für nutzlose Eintragungen eingefordert. Mitunter drohen auch Inkassobüros mit der Beitreibung der Gebühren", so die Rechtsexpertin weiter. Jeder Unternehmer, dessen Daten irgendwo in öffentlichen Verzeichnissen genannt sind, müsse über kurz oder lang damit rechnen, dass er mit getarnten Angebotsschreiben konfrontiert wird.

Wer bereits getäuscht wurde und eine Rechnung erhalten hat, sollte auf keinen Fall Zahlungen tätigen und sich stattdessen unter 0341 2188-201 mit der Handwerkskammer in Verbindung setzen. In der Regel kann man sich aufgrund des irreführenden Charakters der Formulare gegen diese Forderungen wehren.
 

 
Abzocke: "Leistungsverzeichnis für das Deutsche Handwerk"
 

 

Online-Register, Facebook-Listen, Anrufe: Abzocker mit immer neuen Ideen

Trotz diverser Urteile gegen die Abzocker, die Unternehmern den Rücken stärken, werden die Gauner nicht müde und überlegen sich immer neue Tricksereien.

Auch vor Anrufen schrecken sie nicht zurück. Hier wird beispielsweise behauptet, es gäbe einen Eintrag des Betriebes in einem Onlineregister und die Kündigungsfrist für diesen Eintrag wäre versäumt worden. Mit vorgetäuschter Kulanz bieten die Gauner dann beispielsweise die Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. Für das laufende Jahr würden die Eintragungskosten jedoch noch fällig. Alles Quatsch. Bestätigen Sie keinesfalls Firmendaten am Telefon und beenden Sie diese Anrufe.

Ebenso zweifelhaft sind teure Anzeigenverträge für Facebook-Firmenlisten oder Inserate in Stadt- und Informationskarten, die einige Spitzbuben im Programm haben. Die Anbieter suggerieren, dass die Karten und Informationstafeln in Behörden, Krankenhäusern, Arztpraxen oder an anderen frequentierten Stellen angebracht werden.

 

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Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

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Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

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Katja Scherf

Justiziarin

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