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Achtung Abzocke!

Warnung vor International Fairs Directory, Expo-Guide & Co.

Achtung Messeaussteller. Derzeit sind wieder einmal Schreiben in Umlauf, die Teilnehmer verschiedenster Messen dazu auffordern, ihre Daten in Ausstellerverzeichnissen wie International Fairs Directoy, Expo-Guide oder FAIRGuide zu aktualisieren oder zu vervollständigen.

Unternehmer sollten besonders vorsichtig sein, denn bei inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen handelt es sich oft um irreführende Angebote mit denen unseriöse Unterschriften ergaunert werden sollen. Diese können Unternehmer teuer zu stehen kommen, denn wer nicht aufpasst, sieht sich bald mit Rechnungen, Mahn- und Inkassoschreiben konfrontiert.

Einträge sind teuer und wirtschaftlich wertlos

Meist erwecken die Schreiben den Eindruck, dass keine Kosten mit der Datenaktualisierung verbunden sind. Im Kleingedruckten verbergen sich jedoch Klauseln, wonach bei Unterzeichnung horrende Summen fällig werden. Der Eintrag ins Verzeichnis hingegen ist für die Aussteller hingegen wirtschaftlich völlig wertlos.

Im Fall des oben genannten International Fairs Directory verschleiern die Anbieter beispielsweise Kosten von jährlich 1.212 Euro für mindestens drei Jahre (Beispielschreiben).

In Zweifelsfällen an den Messeveranstalter wenden

Die Präsenz in den offiziellen Medien (Ausstellerverzeichnisse, Katalogeintragungen etc.) gewährleisten in der Regel nur die Messeveranstalter, die ihre Aussteller direkt oder über beauftragte Firmen kontaktieren. Aussteller sollten sich in Zweifelsfällen an den jeweiligen Veranstalter wenden.

Wann sollte man stutzig werden?

Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) weist auf einige Merkmale solcher Schreiben hin, die Unternehmer stutzig werden lassen sollten:

  • Erst in den kleingedruckten Geschäftsbedingungen findet sich die Höhe und Dauer der Zahlungsverpflichtung.
  • Ein teilweise schon vorausgefüllter Datenerhebungsbogen wird verwendet.
  • Nur die Veröffentlichung des sogenannten Grundeintrages oder eine Online-Registrierung ist kostenfrei.
  • Der Sitz des Unternehmens befindet sich im Ausland.

Handwerkskammer unterstützt betroffene Firmen

Wenn Unternehmer ein solches Schreiben erreicht, sollten Angestellte, insbesondere aus der Buchhaltung betriebsintern sensibilisiert werden. Außerdem empfiehlt es sich, eine Kopie des Formulars an die Handwerkskammer zu senden.

Für Rückfragen zum Thema steht Justiziarin Katja Scherf gern zur Verfügung. Sie kann unter anderem Hinweise dazu geben, wie sich Unternehmer verhalten sollten, wenn sie durch unseriöse Angebote getäuscht wurden. Die Verträge lassen sich beispielsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten.

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Katja Scherf

Justiziarin

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