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Archivbeitrag | Newsletter 2010Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten ist nicht möglich

Steuerberaterkosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung bei der Festsetzung der Einkommensteuer können nicht abgezogen werden.

Stehen die Steuerberatungskosten konkret in Zusammenhang mit einer Einkunftsart sind diese im Rahmen dieser Einkunftsart abziehbar, dann handelt es sich beispielweise um Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 4. Februar 2010 (X R 10/08) klargestellt.

Quelle: Presseinformation des Bundesfinanzhofes Nummer 31 vom 14. April 2010